Dokument-Nr. 18601
Filippi, G. an Katecheten und Lehrkräfte von Proveis und Laurein
Cles, 25. Oktober 1925

Abschrift!
Das kgl. Schulamt (Provveditorato agli studi) verfügte mit Schreiben vom 14. September 1925, Nr. 10350, dass in den Schulen des gemischtsprachigen Gebietes, zu welchen die Gemeinden Proveis und Laurein gerechnet werden, der Religionsunterricht auf der Oberstufe des Volksschulunterrichtes (4. und 5. Abteilung) ausschließlich in italienischer Sprache zu erteilen ist und das Zuwiderhandeln gegen diese Verfügung ist ein genügender Gründ zur Ausschliessung des Kathecheten von der Erteilung des Religionsunterrichtes. Was hingegen die Unterstufe anbelangt, (1. und 2. und 3. Abteilung), so werden andere Verfügungen getroffen werden. In jedem Falle ist beim Religionsunterricht der Gebrauch der deutschen Sprache mit jenem der italienischen vom 1. bis zum 3. Schuljahre stufenweise derart zu mischen, daß im 3. Jahre überall der Gebrauch der italienischen Sprache vorherrsche.
Die hochwürdigen Kathecheten werden sich an obige Verfügungen halten.
Der Bezirksschulleiter: G. Filippi mp.
An den Herrn Vorsteher von Laurein zur Kenntnisnahme und gef. Übermittlung an den Kathecheten Hochwürden Josef Pardatscher.
Derselbe Befehl erging an alle Gemeinden des Unterlandes und der Randgemeinden.
Empfohlene Zitierweise
Filippi, G. an Katecheten und Lehrkräfte von Proveis und Laurein vom 25. Oktober 1925, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 18601, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/18601. Letzter Zugriff am: 22.12.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 23.02.2017.