Dokument-Nr. 11522
Schulte, Karl JosephPoggenburg, JohannesBerning, Hermann WilhelmErnst, JosephKlein, KasparBornewasser, Franz Rudolf: Zur Frage der Zirkumskription der Diözesen der Kölner Kirchenprovinz und des Kölner Provinzialkonzils. Münster, 22. Februar 1927
2. Wir unterzeichneten Bischöfe halten dafür, daß auf die Vermehrung der Bistümer in dem von unseren Diözesen umschlossenen Territorium hingearbeitet werden muß. In der Erzdiözese Köln drängt die kirchliche Entwicklung dahin, die Gebiete um Aachen und Essen zu selbständigen kirchlichen Jurisdiktionsbezirken zu machen.
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Im Bistum
Münster geht die Entwicklung auf Erhebung des rheinischen Teils der Diözese zum eigenen
Bistum und auf evtl. Abtretung des Oldenburger Diözesangebietes, im Bistum Paderborn auf
Verselbständigung des sächsischen Diözesangebietes einschließlich des Anhaltinischen Landes,
im Bistum Trier auf Grenzregulierungen im rechtsrheinischen Diözesangebiete, im Bistum
Osnabrück auf Erhebung der Norddeutschen Missionen zu einer Diözese, im Bistum Hildesheim
auf Uebernahme einiger Teile von der Diözese Fulda und auf einige Grenzregulierungen im
Norden. Wir erklären dabei ausdrücklich, daß es ein schweres Unrecht gegen die katholische
Kirche bedeuten würde, falls man die naturgemäße und notwendige Weiterentwicklung der
katholisch-kirchlichen Verwaltung in Preußen mit dem Hinweis auf etwaige Gegenstimmungen im
protestantischen Volksteil hintanhalten wollte. Wir erwarten, daß ebensowenig wie
katholischerseits gegen eine eventuelle Vermehrung evangelisch-kirchlicher
Verwaltungsbezirke und entsprechender Generalsuperintendentenstellen sich irgendeine Stimme
erheben wird, auch protestantischerseits das unbestreitbare Recht unserer Kirche, ihren
innerkirchlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten durch Vermehrung von Diözesen und
Bischofssitzen gerecht zu werden, durchaus respektiert wird. Die Staatsregierung hat
keinerlei Recht, mit Hinweis auf antikatholische Strömungen innerhalb des protestantischen
Volksteils dem katholischen Volksteil jene kirchliche Versorgung zu erschweren, wie sie im
Interesse der Seelsorge von den Bischöfen für notwendig erachtet wird. Ein neues Konkordat
sollte darum nach unserer einmütigen Ansicht unter allen Umständen das Recht der
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auf Gründung neuer Diözesen in Anbetracht deren zu
starken Bevölkerung oder zu großer Ausdehnung grundsätzlich so festlegen, daß bei einer
neuen Zirkumskribierung, die unseres Erachtens in Aussicht genommen werden muß, der Staat
durch Bestreitung der Notwendigkeit bzw. der Opportunität nicht mehr hindernd
dazwischentreten kann. In welchem Umfange der Staat auf Grund der Säkularisation für die
Dotierung eventueller neuer Diözesen herangezogen werden soll, diese Frage zu beantworten
glauben wir z.Z. an dieser Stelle nicht als unsere Aufgabe ansehen zu müssen. Wir betonen
jedoch unsere Ueberzeugung, daß der Staat die Dotation im Rahmen der
Säkularisationsverpflichtungen zu leisten hat. Wir stimmen überein in der Meinung, daß es in
dem bevorstehenden Konkordate mit Preußen, falls der Abschluß nicht außerordentlich
verzögert werden soll, nicht möglich sein wird, die Neueinteilung unserer Diözesen bereits
definitiv zu regeln. Jedenfalls aber liegen die bisherigen Diözesangrenzen in unserem
Gebiete stellenweise derart, daß eine gute Neuzirkumskription sie nicht überall wird
bestehen lassen können. Wir neigen daher zu dem Vorschlag, daß, wenn das Konkordat das
prinzipielle Recht der Kirche <auf entsprechende Vermehrung der bisherigen
Diözesen>1 beim Staate zur Anerkennung gebracht
hat, zunächst innerhalb unserer Diözesen, soweit erforderlich erscheint, zur Unterstützung
des Bischofs und seines Generalvikariates bischöfliche Delegaturbezirke geschaffen werden,
an deren Spitze mit Spezialvollmachten auszustattende bischöfliche Delegaten zu berufen
sind, die eventuell auch als Weihbischöfe der betreffenden Diözese fungieren können. Der
Gang der Entwicklung eines solchen bischöflichen Delegaturbezirkes wird
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dann von selber ausweisen, ob er zur Umwandlung in eine
Diözese reif ist.(gz.) + C.J. Card Schulte, Erzbischof von Köln
(gz.) + Johannes, Bischof v. Münster.
(gz.) + Wilhelm, Bischof von Osnabrück.
(gz.) + Joseph, Bischof v. Hildesheim.
(gz.) + Caspar, Bischof von Paderborn.
(gz.) + Franz Rudolf, Bischof v. Trier
1↑Masch. eingefügt.