Dokument-Nr. 11611
Neues antireligiöses Gesetz in Rußland, in: Germania, Nr. 277, 17. Juni 1928
Auf Veranlassung des Vereins der Gottlosen hat die Sowjetregierung ein neues antireligiöses Gesetz veröffentlicht, in dem allen verboten wird, sich in Gruppen zum Choralgesang oder zu religiösen Unterhaltungen zu versammeln. In allen Fabriken werden öffentliche Gebete untersagt. Auch in die Krankenhäuser fürfen fortan Geistliche nur zu Sterbenden Zutritt erhalten.