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                            Dokument-Nr. 11762
                         
                        
                        Abschrift!
                         
                        Hochwürdigste Exzellenz!
Im Verfolg des hochgeschätzten Schreibens vom 14. v. M., dessen Empfang ich dankend bestätige, habe ich in der Sache Grewer mich in der von dem Hl. Stuhl und Euerer Exzellenz gewünschten Weise sofort bemüht und mit Herrn Landrat Dr. Pohl als zuständigem Vorgesetzten des genannten Herrn Grewer Fühlung genommen.
Nach den mir von dort zugekommenen Mitteilungen ist es zunächst nicht zutreffend, daß Herr Grewer als Justitiar angestellt war. Er wurde auf dem Landratsamt in den verschiedensten Arbeiten je nach Bedarf beschäftigt. Ebenso soll es den Tatsachen nicht entsprechen, daß Herr Grewer in der Gehaltsklasse 8 geführt wurde; er habe immer nur das Einkommen der Guppe 6 gehabt.
In der Vergangenheit ist, wie mir mein Gewährsmann versichert, verschiedentlich, sowohl bei dem zuständigen Ministerium als auch an anderer Stelle, der Versuch gemacht worden, für Grewer einen anderen Posten mit höherer Gehaltsklasse zu erreichen, bisher jedoch jedesmal vergeblich. Zur Erklärung dieser Mißerfolge wird nicht vergessen werden dürfen, daß Herr Grewer nicht über eine abgeschlossene juristische Ausbildung verfügt. Erschwert wird die ganze Sache weiterhin dadurch, daß Grewer bei der Ausweisung seines Vorgesetzten, Herrn Landrat Pohl, sich von der Besatzungsbehörde als Landrat hatte einsetzen lassen. Alle Beamten haben damals jede Mitarbeit mit dem jüngeren für einen solchen Posten nach der allgemeinen preußischen Verwaltungspraxis nicht befähigten Grewer abgelehnt.
Ich benutze die Gelegenheit um Ew. Exzellenz den Ausdruck meiner innigen Verehrung und ausgezeichneten Hochschätzung zu erneuern und verbleibe
Ew. Exzellenz ergebenster
(gez.) + Franz Rudolf
Bischof von Trier 
                        
                             
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    Dokument-Nr. 11762
Bornewasser, Franz Rudolf an Pacelli, Eugenio
 an Pacelli, Eugenio
Trier, 11. Januar 1928
                        Im Verfolg des hochgeschätzten Schreibens vom 14. v. M., dessen Empfang ich dankend bestätige, habe ich in der Sache Grewer mich in der von dem Hl. Stuhl und Euerer Exzellenz gewünschten Weise sofort bemüht und mit Herrn Landrat Dr. Pohl als zuständigem Vorgesetzten des genannten Herrn Grewer Fühlung genommen.
Nach den mir von dort zugekommenen Mitteilungen ist es zunächst nicht zutreffend, daß Herr Grewer als Justitiar angestellt war. Er wurde auf dem Landratsamt in den verschiedensten Arbeiten je nach Bedarf beschäftigt. Ebenso soll es den Tatsachen nicht entsprechen, daß Herr Grewer in der Gehaltsklasse 8 geführt wurde; er habe immer nur das Einkommen der Guppe 6 gehabt.
In der Vergangenheit ist, wie mir mein Gewährsmann versichert, verschiedentlich, sowohl bei dem zuständigen Ministerium als auch an anderer Stelle, der Versuch gemacht worden, für Grewer einen anderen Posten mit höherer Gehaltsklasse zu erreichen, bisher jedoch jedesmal vergeblich. Zur Erklärung dieser Mißerfolge wird nicht vergessen werden dürfen, daß Herr Grewer nicht über eine abgeschlossene juristische Ausbildung verfügt. Erschwert wird die ganze Sache weiterhin dadurch, daß Grewer bei der Ausweisung seines Vorgesetzten, Herrn Landrat Pohl, sich von der Besatzungsbehörde als Landrat hatte einsetzen lassen. Alle Beamten haben damals jede Mitarbeit mit dem jüngeren für einen solchen Posten nach der allgemeinen preußischen Verwaltungspraxis nicht befähigten Grewer abgelehnt.
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Angesichts dieser Sachlage erscheint es meinem
        Gewährsmann moralisch unmöglich, ihm durch einen Akt der Behörde hier in Trier eine höhere
        Stelle zuzuweisen. Bei der Beurteilung der ganzen Angelegenheit ist zu berücksichtigen, daß
        in allen Behörden aus Sparsamkeitsgründen ein äußerst radikaler Abbau stattgefunden hat, dem
        viele Beamten zu Opfer gefallen sind, die über günstigere Personalakten und über eine
        abgeschlossenen Vorbildung verfügen als Herr Grewer. Wenn letzterer von solchen Maßnahmen
        verschont blieb, so jedenfalls nicht zuletzt aus dem Grunde, weil die zuständige Behörde
        jeden Verdacht vermeiden wollte, als ob sie beabsichtigte, den im Londoner Abkommen
        übernommenen Verpflichtungen zu nahe zu treten. Im übrigen ist es nach der mir zugegangenen
        Auskunft nicht ganz ausgeschlossen, daß eine finanzielle Besserstellung des Grewer doch noch
        erfolgt. Er hat zur Zeit gegen die Maßnahmen der Landratur den Schlichtungsausschuß
        angerufen, der urteilen soll, ob seine Arbeit die Eingruppierung in eine höhere Gruppe
        rechtfertige. Falls er bei der genannten paritätisch zusammengesetzten Instanz einen
        günstigen Entscheid durchsetzt, wird die höhere Einstufung auch gegen den Willen der
        Behörden erfolgen müssen. Ich benutze die Gelegenheit um Ew. Exzellenz den Ausdruck meiner innigen Verehrung und ausgezeichneten Hochschätzung zu erneuern und verbleibe
Ew. Exzellenz ergebenster
(gez.) + Franz Rudolf
Bischof von Trier
