Dokument-Nr. 12970
Das Vorgehen der polnischen Regierung gegen den Domherrn Dr. Behrendt in Pelplin, in: [Danziger Volksblatt], 20. Oktober 1920
Diese Maßnahme ist offenbar gegen den Domherrn Dr. Behrendt gerichtet, weil er deutscher Nationalität ist. Die polnische Regierung betrachtet also die deutschen Geistlichen in Polen als Geistliche zweiter Klasse. Sie vergißt aber dabei, daß zu der Diözese Kulm auch Teile von Preußen und der Freistaat Danzig gehören mit erdrückender Mehrheit der deutschen Katholiken. Jedem Geistlichen des preußischen und freistaatlichen Anteils der Diözese muß aber nach kirchlichen Grundsätzen die Möglichkeit gelassen werden, jede kirchliche Stelle in der Diözese zu bekleiden. Dies erfordert die Freiheit der Kirche. Da der polnische Staat durch sein Vorgehen gegen den Domherrn Dr. Behrendt zeigt, daß er die wirklich deutschen Geistlichen wegen ihrer Nationalität von bestimmten kirchlichen Stellen fernhalten will, so wird er sich nicht wundern dürfen, wenn die Bestrebungen, sich von der Diözese Kulm loszutrennen, unter den Katholiken des Freistaates immer stärker werden. Kirchenrechtlich ist diese Abtrennung in verschiedener Form möglich. Und letzten Endes wird darüber der Wille der katholischen Freistaatsbevölkerung entscheiden. Der heilige Stuhl – davon sind wir überzeugt – wird diesem Willen, der sich gegen die Beeinträchtigung der kirchlichen Freiheit richtet, Rechnung tragen. Er wird die Freiheit der Kirche auch gegen den polnischen Staat zu verteidigen wissen.