S.RR.SS., AA.EE.SS., Germania, 1923-1926, pos. 541, fasc. 67, fol. 86v.
AbschriftWir entnehmen aus anliegendem Schreiben der französischen Kommandobehörden in Recklinghausen, daß an sich eine Freigabe von Schulen möglich wäre. Die Nichtfreigabe ist also lediglich eine Vergeltungsmaßnahme; sie trifft Kreise, die auf die Entschließungen des Magistrates von Recklinghausen keinen Einfluß haben, nämlich die unmündigen Kinder, deren Erziehung und Ausbildung nie zu ersetzenden Schaden leidet. Es ist aber eine unedle Handlungsweise, daß man eine Vergeltung da ausübt, wo sie eine völlig unbeteiligte Bevölkerungsschicht – Tausende von Kindern – auf einem Gebiete trifft, deren Pflege und Förderung sogar im Kriege befindliche Nationen nach Möglichkeiten nie gestört haben. Wir hegen die sichere Erwartung, daß die französische Zentralbehörde die in Recklinghausen getroffenen Maßnahmen endlich zur Aufhebung bringt und die Freigabe von Schulen anordnet, damit wenigstens die notwendigste Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit wieder aufgenommen werden kann. gez. Dr. Haslinde.
Empfohlene Zitierweise
Haslinde, Heinrich an Denvignes, Joseph vom 13. Juni 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 13170, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/13170. Letzter Zugriff am: 22.12.2024.Online seit 24.10.2013.