S.RR.SS., AA.EE.SS., Germania, 1925-1933, pos. 563, fasc. 79, fol. 94r.
Die Bischöfe von Trier, Paderborn, Limburg und Osnabrück sind berechtigt, für die
wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen ein Diözesanseminar zu unterhalten. Der
Unterricht an diesen Seminaren wird unbeschadet den kirchlichen Vorschriften dem deutschen
theologischen Hochschulunterricht entsprechen. Zu Lehrern an den Seminaren werden nur solche
Geistliche berufen werden, die für die Lehrtätigkeit in dem zu vertretenden Fache eine den
Anforderungen der deutschen wissenschaftlichen Hochschulen entsprechende Eignung haben. Die
Bischöfe werden dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung von den Statuten und
dem Lehrplan der Seminare Kenntnis geben und ihm vor der Ernennung eines Lehrers über dessen
Persönlichkeit, Bildungsgang und wissenschaftliche Leistung Mitteilung machen.
Empfohlene Zitierweise
Heyer, Friedrich, [Kein Betreff], [Berlin] vom 05. September 1926, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 17096, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/17096. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.Online seit 29.01.2018.