Abschrift!In Abänderung der getroffenen Verfügungen und einem Beschluss des Ministeriums gemäss
verfüge ich, dass in den unteren Klassen der anderssprachigen Schule, die gemäss kgl. Dekret
vom 1. Oktober 1923, Nr. 2185, in italienische umgewandelt wurden, der
Religionsunterricht in deutscher Sprache erteilt werden kann dort, wo die Kinder dem
Unterricht in der italienischen Sprache nicht verstehen können. Der
kgl. Provveditore: Molina mp.
Empfohlene Zitierweise
Molina, Luigi, Das Verbot des deutschen Religionsunterrichtes für die unteren Klassen (vorläufig)
aufgehoben, Trient vom 17. Dezember 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 18593, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/18593. Letzter Zugriff am: 28.12.2024.Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 01.09.2016.