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K. K. Eine Niederträchtigkeit, in: Katholische Korrespondenz
Ein Blatt, welches mit geradezu wahnwitzigem Fanatismus gegen die katholische Kirche
wütet, ist die "Schwarze Fahne". In jeder Nummer finden sich die grauenhaftesten Schandtaten
geschildert, welche man dem katholischen Priestertum anzuhängen versucht. In der Nr. 29
findet sich auf der ersten Seite ein Schweinekopf mit einem Bischofhut und einem
Bischofskreuz, und darüber in großen Lettern gedruckt: "Nackttänze um den Altar. Ein
gottesfürchtiger Bischof schändet 37 Kinder und Mädchen." Und dann wird in einem
Artikel von einem Warschauer Bischof Dr. Kowalski eine grausige Geschichte erzählt. Auf
Erkundigungen bei dem hochwürdigsten Herrn Kardinal-Erzbischof Dr. Kakowski in Warschau
erfahren wir, daß der in dem obigen Artikel genannte Kowalski gar kein katholischer Bischof
ist, sondern daß es sich um den berüchtigten Häuptling der sogenannten
"Mariawitensekte" handelt. Wer den obigen Artikel liest, muß aber glauben, daß es
sich um einen katholischen Bischof handele. Außer sittlichen Verfehlungen und Betrugsaffären
wird den "Mariawiten" auch Landesverrat zur Last gelegt, und es dürfte erwiesen sein, das
[sic] Kowalski und seine Leute im Jahre 1920 in Plock, als die Bolschewisten über Polen
hereinbrachen, dieselben feierlich empfangen haben. Es wird binnen kurzem eine bezügliche
Gerichtsverhandlung erwartet, bei der festgestellt werden soll, daß, während die
Bolschewisten von den "Mariawiten" feierlich in ihrer Anstalt empfangen und herrlich
bewirtet wurden, in derselben Zeit auf dem Vorhof der Anstalt Soldaten von den Bolschewiken
und ihren Verbündeten hingemordet wurden. Es würde sich nicht verlohnen, auf ein Blatt wie
die "Schwarze Fahne" überhaupt hinzuweisen, wenn nicht die Bevölkerung in ihrer
Sensationslüsternheit das Blatt in Massen kaufen würde und die Angriffe auf Kirche und
Priestertum, und zwar in jeder Nummer, nicht so niederträchtig gehalten wären, daß sie für
den urteilslosen Leser doch eine große Gefahr bedeuten. Es ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Berlin-Mitte aus § 94 St. P. O. und § 41
St. G. B. Beschlagnahme erfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft beim
Landgericht I ist auch um Anwendung des § 166 R. St. G. ersucht worden.
Aber bis diese Maßnahmen durchgeführt sind, hat ein solches Blatt großes Unheil in der
urteilslosen Masse angerichtet.
Online seit 25.02.2019.
Dokument-Nr. 18661
K. K. Eine Niederträchtigkeit, in: Katholische Korrespondenz
, Nr. 57, 29. Oktober 19271
1↑Datum rekonstruiert nach Informationen aus dem Nuntiaturbericht, laut dem die Nr. 57 der Katholischen Korrespondenz am
29. Oktober 1927 erschien.