Dokument-Nr. 20565

Fabricius, Cajus: Prospekt
Corpus Confessionum
Die Bekenntnisse
der Christenheit
Sammlung grundlegeneder Urkunden aus allen Kirchen der Gegenwart
. Berlin / Leipzig, 1928

Prospekt
Corpus Confessionum
Die Bekenntnisse der Christenheit
Sammlung Grundlegender Urkunden
aus allen Kirchen der Gegenwart

In Verbindung mit
D. Alfred Ernest Garvie, Direktor des Hackney and New College in London, D. Dr. Germanos, Erzbischof von Thyateira, D. Arthur C. Headlam, Bischof von Gloucester, D.  Adolf Keller, Sekretär des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, D.  Charles S. Macfarland, Generalsekretär des Federal Council of the Churches of Christ in America und D. Dr. Nathan Söderblom,
Erzbischof von Upsala
Herausgegeben von
D.  Cajus Fabricius
Professor der Theologie an der Universität Berlin
[Druckermarke]
Berlin und Leipzig 1928
Verlag von Walter De Gruyter & Co.
Vormals G.J. Göschen'sche Verlagshandlung - J. Guttentag, Verlasbuchhandlung - Georg Reimer - Karl J. Trübner - Veit & Comp.
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Die Veröffentlichung des "Corpus Confessionum" erfolgt in Lieferungen von je 80 Seiten im Lexikon-Oktav-Format; in jedem Vierteljahr werden zwei Lieferungen erscheinen. Das Werk wird somit in jedem Jahr um mehr als 600 Seiten wachsen. Die Lieferungen werden zu Abteilungen zusammengefaßt. (Vergl. den Plan des Werkes!) In Aussicht genommen sind etwa zwanzig Bände, die im Laufe von ungefähr 10 Jahren erscheinen sollen. Der Bezugspreis beträgt bei Subskription auf das ganze Werk M. 7.- für jede Lieferung im Umfange von 5 Bogen = 80 Seiten. Lieferungen kleineren und größeren Umfanges, die sich am Schluß der einzelnen Abteilungen ergeben können, werden einen entsprechenend kleineren und größeren Preis haben.
Der Plan des Werkes, das für Wissenschaft und praktisches Leben gleich bedeutsam ist, befindet sich auf der 3.  und 4. Seite.
Was der Herausgeber über Zweck, Entstehung und Arbeitsmethode des Werkes zu sagen hat, enthält die Vorrede (Seite 5-16 dieses Prospektes).
Textproben in verschiedenen Sprachen werden auf den Seiten 17-20 dieses Prospektes gebracht.
Eine Bestellkarte ist diesem Prospekt auf der vorletzten Seite angeheftet.
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Plan des Werkes
Das Corpus Confessionum gliedert sich in 24 Abteilungen. Diese werden nachstehend aufgeführt. (Dabei bedeuten die in Klammern stehenden Stichworte keine vollständigen Inhaltsübersichten, sondern sollen nur zur Erläuterung der Hauptüberschrift dienen.) Jede dieser Abteilungen umfaßt entweder einen Band oder einen Teil eines Bandes oder mehrere Bände.
1. Ökumenische Grundlagen. (Biblische Hauptstücke; altkirchliche ökumenische Symbole und Hymnen, Kundgebungen ökumenischer Bewegungen der Neuzeit)
2. Orthodoxe Kirche des Ostens. (Liturgien, Bekenntnissschriften, Rechtsordnungen, Mönchsregeln)
3. Schismatische Kirchen des Ostens. (Urkunden der armenischen, syrischen, koptischen und verwandter Kirchen)
4. Russische Sondergruppen. (Urkunden der Altgläubigen, Chlysten, Molokanen, der Lebendigen Kirche und Verwandtes)
5. Römische Kirche. (Kanonisches Recht, Riten, Dogmen, Ordensregeln)
6. Altkatholizismus und Modernismus. (Programme, Rechtsurkunden, Liturgien, Katechismen der Altkatholiken, Mariaviten und verwandter Gruppen; Kundgebungen der Modernisten)
7. Deutsches Luthertum. (Augsburgische Konfession und Apologie, Luthers Schmalkaldischer Artikel und Katechismen, die Konkordienformel, Kirchenlieder und Verwandtes)
8. Deutsch-reformiertes Christentum. (Heidelberger Katechismus und andere Bekenntnisgrundlagen)
9. Deutsch-evangelische Landes- und Freikirchen. (Gottesdienstordnungen, Kathechismen, Verfassungen der einzelnen lutherischen, reformierten und unierten deutschen Kirchen im In- und Auslande)
10. Deutsche Heiligungsbewegungen. (Kirchenordnung, Liturgie und Lieder der Brüdergemeinde; Kirchenlieder des Pietismus; Urkunden der Schwenkfelder, der Taufbrüder, der Evangelischen Gemeinschaft, der Tempelgesellschaft, der freien evangelischen Gemeinden im Rheinland und verwandter Gruppen. Grundsätze der Vereine für Innere und Äußere Mission; Kundgebungen der neueren Gemeinschaftsbewegung und kleinerer innerkirchlichen Gemeinschaften)
11. Deutsche Aufklärung, theologische Richtungen und philosophisch-humanitäre Bewegungen. (Kirchenlieder der Aufklärung; Programme der theologischen Richtungen; Glaubensbekenntnisse freireligiöser und deutschreligiöser Vereinigungen, der sozialen Verbände, der Jugendbewegung, der politischen Parteien; und Verwandtes)
12. Evangelische Kirchen der Schweiz. (Grundlegende reformatorische Bekenntnisschriften; Urkunden der heutigen kantonalen Landes- und Freikirchen, der Heiligungsgemeinschaften sowie der philosophisch-humanitären und theologischen Richtungen)
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13. Evangelische Kirchen der Niederlande. (Urkunden der reformierten und lutherischen Kirchen, der philosophisch-humanitären und theologischen Richtungen; Bekenntnisse der Remonstranten und Mennoniten)
14. Evangelische Kirchen in Südwesteuropa. (Urkunden der Waldenser sowie der evangelischen Kirchen in Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Belgien)
15. Evangelische Kirchen in Nordeuropa. (Urkunden der Kirchen von Dänemark, Island, Norwegen, Schweden, Finnland nebst ihren innerkirchlichen Vereinigung und überseeischen Abzweigungen, sowie der Swedenborgianer)
16. Evangelische Kirchen in Osteuropa. (Urkunden der evangelischen Kirchen in Rußland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechoslowakei - einschließlich der böhmischen Brüder -, Ungarn, Jugoslavien, den Balkanstaaten, sowie der Unitarier)
17. Anglikanismus. (Das allgemeine Gebetbuch, kanonisches Recht der Kirche von England, geistliche Lieder; Kundgebungen der hochkirchlichen, niederkirchlichen, breitkirchlichen und verwandter Bewegungen; Urkunden der Kirchen innerhalb der Anglikanischen Gemeinschaft und verwandter Kirchen im In- und Auslande)
18. Presbyterianismus (Die Westminister-Standards, Lieder und sonstige Urkunden der Staatskirche und der Freikirche von Schottland sowie der entsprechenden Gruppen im Auslande)
19. Englische Inspirationsgemeinschaften. (Urkunden der Kongregationalisten, Baptisten, Quäker und verwandter Gemeinschaften)
20. Englische Evangelisationsgemeinschaften. (Kirchenordnunge, Katechismen, Lieder der Bischöflichen Methodistenkirche sowie die Urkunde der übrigen methodistischen und verwandter Gemeinschaften; Regeln, Verordnungen, Lieder der Heilsarmee und ähnlicher Organisationen)
21. Englische Biblizismus. (Urkunden der Plymouth-Brüder, Jünger Christi, Gemeinden Christi und verwandter Gruppen)
22. Englischer Chiliasmus. (Urkunden der Apostolischen Gemeinden, Mormonen, Adventisten, Bibelforscher)
23. Englischer Rationalismus und Okkultismus. (Urkunden der Freimaurer, Universalisten, Gesellschaften für Ethische Kultur, Scientisten, Theosophen, Spiritisten und ähnlicher Gemeinschaften)
24. Evangelische Landeskirchen und nationale Kirchenbünde außerhalb Europas.
(Kundgebungen des Bundesrats der christlichen Kirchen in Amerika und der übrigen nationalen christlichen Organisationen in den Vereinigten Staaten; Urkunden der unierten Kirchen und Kirchenbünde in Kanada, Indien, China, Japan)
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Vorrede
Das Erscheinen des Corpus Confessionum bedarf keiner Rechtfertigung. Denn wo der Plan des Werkes bekannt wird, empfindet man seine Veröffentlichung als eine Notwendigkeit. Aber doch ist eine kurze Einführung geboten. Denn das Werk ist von neuer Art. Die Schriften der Kirchenväter und Reformatoren wie die altkirchlichen Liturgien und die Akten der Konzilien sind in großen Sammelwerken vereinigt. Aber eine Sammlung der geltenden Urkunden aus allen Kirchen der Gegenwart ist bisher nicht vorhanden. Es ist daher erforderlich, das Wichtigste über die Bedeutung des Werkes im ganzen wie über die Ausführung im einzelnen zu sagen.
1. Weltlage. Die Nötigung zur Herausgabe des Corpus Confessionum erwächst in weitem Umfang aus der heutigen Weltlage. Unser Gesichtskreis umspannt mehr denn je die ganze bewohnte Erde. In einem Umfang wie noch nie besteht heute ein Verkehr zwischen allen Völkern der Welt, ein Verkehr, der sich auf alle Gebiete der geistigen wie der materiellen Kultur erstreckt und teils in friedlichem Austausch, teils in kriegerischem Ringen zum Ausdruck kommt. In diesen weltweiten Wechselwirkungen der Völker ist aber die christliche Religion von grundlegender Wichtigkeit. Sie ist nicht nur der innerlichste Besitz in den Seelen der Völker und der einzelnen, die sich zu ihr bekennen, sondern ihre Macht wirkt sich auch im weltlichen Völkerleben aus, erstreckt sich auf die sozialen Einrichtungen, die Wissenschaft, die Kunst und sogar bis in das äußere Leben hinein, das in der technisch-wirtschaftlichen Kultur der Zeit ganz besonders stark die Aufmerksamkeit auf sich lenkt. Die christliche Religion wirkt aber nicht nur als verborgenes Motiv im Handeln der gegenwärtigen Menschheit mit, sondern sie nimmt auch in größter Öffentlichkeit an den Aufgaben, Problemen und Kämpfen des heutigen Lebens teil. Wie die Menschheit der Gegenwart in viele Völker geteilt und voll von Bewegungen und Parteibildungen ist, so äußert sich auch das christliche Leben in einer Fülle von großen, kleinen und kleinsten kirchlichen Gemeinschaten, voll von mannigfachen Richtungen und Strömungen mit wechselnder Verfassungen, Lehren und Kulten. Und wie zwischen den Völkern, so finden auch zwischen den Kirchen in der Gegenwart Wechselwirkungen statt, die sich über die ganze Erde erstrecken und teils in freundschaftlichem Verkehr, teils in Spannungen und Kämpfen zum Ausdruck kommen. So ist der Horizont der Christenheit nicht minder als der politische Geischtskreis weltweit geworden. Das gilt aber nicht etwa bloß für die Kreise, die auf den Frieden der Völker oder auf die Verständigung zwischen den Kirchen gerichtet sind. Es gilt auch nicht nur für die vielen, die sich für äußere Politik interessieren, und nicht bloß für die zahlreichen Christen, denen die Weltmission Herzenssache ist. Vielmehr begegnet einem jeden, dessen Interesse und Liebe wesentlich auf das eigne Land und die eigene Kirche gerichtet ist, auf Schritt und Tritt das Fremde, das ihn an die fernsten Gegenden der Erde erinnert, und er wird dadurch, er mag wollen oder nicht, genötigt, sich mit dem Fremdesten und Fernsten zu beschäftigen. Denn jedes größere Land umspannt in seinen Grenzen nicht nur eine einzige Kirche, sondern eine Mehrzahl christlicher Gemeinschaften, und die diejenigen Länder, in denen der Geist der Zeit besonders lebendig
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pulsiert, beherbergen in sich eine gewaltige Fülle von Ausprägungen der christlichen Religion, die nicht nur in den großen Städten erscheint, sondern mit ihren Wirkungen bis in die entlegensten Dörfer hinreicht. Solche Länder bieten in verkleinertem Maßstab das gleiche Bild, das die Oberfläche der Erde im großen gewährt, und die Bewohner dieser Länder sind daher in besonders hohem Grade genötigt, die konfessionellen Probleme in sich zu verarbeiten. Wie brennend diese Angelegenheit ist, zeigen die drei großen Weltkirchenkonferenz von Stockholm (1925), Lausanne (1927) und Jerusalem (1928), die in einem Umfang wie noch nie zuvor Vertreter der verschiedensten christlichen Gruppen vereinigt haben. Die Arbeit dieser Konferenzen zeigt von verschiedenen Seiten her, vom weltlichen Leben, vom Glauben und von der Mission aus, das gleiche Ringen mit den schweren konfessionellen Problemen der Zeit. Die Mitglieder dieser Konferenzen empfanden und empfinden dauernd in ganz besonderer Tiefe die hohen Aufgaben nicht minder wie die ungeheuren Schwierigkeiten, welche die heutige Weltlage in sich birgt. Bei ihnen ist daher das Interesse an den konfessionellen Fragen der Gegenwart aufs höchste gespannt. Aber die Sache geht nicht nur die Konferenzmitglieder an, sondern noch sehr viele andere, auch solche, die von jenen Konferenzen kaum etwas wissen oder ihnen gar skeptisch gegenüberstehen. Im Grunde betrifft die Sache jeden Menschen der Gegenwart. Denn die Konferenzen sind nicht künstliche Gebilde, sondern ein Ausdruck der allgemeinen Weltlage, von der sich niemand ausschließen kann.
2. Konfessionskunde als Aufgabe. Diese Weltlage fordert nun gebieterisch eine Konfessionsforschung ganz neuer Art. Denn man empfindet es immer wieder auf den großen Konferenzen, aber auch sonst überall als eine ungeheure Erschwerung der Lage, daß die Konfessionen sich gegenseitig viel zu wenig kennen, und darum wird immer wieder gefordert, daß alles Erdenkliche getan werden soll, um das gegenseitige Kennenlernen zu erleichtern. Nun gibt es seit langer Zeit eine Wissenschaft, die früher "Symbolik" hieß und die man heute meist "Konfessionskunde" nennt. Diese Wissenschaft befindet sich aber bisher in einem Stadium, das den Anforderungen der Gegenwart schlechterdings nicht entspricht. Wohl gibt es Monographien über einzelne Kirchen und Kirchengruppen, die als hervorragend bezeichnet werden können. Es gibt auch eine Reihe von Gesamtdarstellungen der Konfessionskunde. Aber diese sind teils unvollendet und infolgedessen wieder nur Monographien geblieben. Andere sind vollendet, lassen aber entweder die erforderliche Weite des Gesichtskreises oder die nötige Ordnung des Stoffes oder die wünschenswerte Vollständigkeit oder dieses alles gleichzeitig vermissen. Was wir aber heute brauchen, ist mehr, es ist eine Konfessionskunde, die wirklich in jeder Beziehung aufs Ganze geht, die einen Überblick über alle vorhandenen christlichen Gemeinschaften gewährt, jede von ihnen allseitig charakterisiert und alles in übersichtlicher Ordnung vorträgt. Eine solche Konfessionskunde gibt es noch nicht. Daß sie uns fehlt, hat aber einen wesentlichen Grund in dem Mangel an bequem zugänglichen Quellen. Die Quellen sind zwar in großer Fülle vorhanden, aber sie sind auf der ganzen Erde zerstreut. Keine öffentliche Bibliothek hat sie gesammelt, kein Katalog hat sie zusammengestellt, keine Buchhandlung kann sie beschaffen. So muß, bevor die neue Konfessionskunde vollendet werden kann, zunächst eine gewaltige Vorarbeit geleistet werden. Es müssen die Bekenntnisse der Christenheit in einem großen Quellenwerk vereinigt werden, das die grundlegenden Urkunden aus allen Kirchen der Gegenwart umfaßt. Das ist das Corpus Confessionum.
3. Bedeutung für Wissenschaft und Leben. Die Hauptbedeutung einer solchen Sammlung ist in dem Gesagten ausgesprochen: sie liefert Material für eine Konfessionskunde, die den Anforderungen der Gegenwart entspricht. Dieses Ziel allein ist bei der Sammlung und Bearbeitung der Quellen maßgebend, und keine andere Tendenz, weder wissenschaftlicher noch praktischer Art, darf zu einem Abirren von diesem Ziele führen.
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Aber es kann sich ganz von selbst ergeben, ja es liegt eigentlich in der Natur der Sache, daß die Bedeutung eines Werkes wie dieses weit über den Interessenkreis eines einzelnen theologischen Faches hinausgeht, daß es zur Förderung der Wissenschaft im allgemeinen dient und sich auch im praktischen Leben als brauchbar erweist. Vor allem wird das Corpus Confessionum zur Förderung aller Fächer der theologischen Wissenschaft dienen. Die Quellen, die hier vereinigt werden, stammen nicht nur aus der unmittelbaren Gegenwart, sondern auch aus älterer und ältester Zeit, ja aus allen Jahrhunderten der christlichen Vergangenheit und werden daher auch für die kirchengeschichtliche Wissenschaft eine Menge von Dokumenten liefern, die der Forschung bisher teils unbekannt waren, teils noch niemals in bequem zugänglicher Form gesammelt worden sind. Auch die alt- und neutestamentliche Forschung wird daraus Nutzen ziehen können. Denn einmal ist das Corpus Confessionum eine Fundgrube kirchlicher Schrifterklärung, indem die Bekenntnisse aller christlichen Gemeinschaften an biblischen Aussagen orientiert sind. Sodann zeigen sich die großen Typen, die sich später in den christlichen Konfessionen herausgebildet haben, in irgend einem Grade schon in der Urgeschichte und in der Vorgeschichte des Christentums, und es kann daher außerordentlich anregend für das Verständnis des Urchristentums sein, wenn man die alte Zeit rückwärts her nach konfessionskundlichen Gesichtspunkten untersucht. Auf der anderen Seite stellt das Corpus Confessionum der Dogmatik und Ethik neue Probleme. Denn es nötigt die systematische Theologie, bei ihrer Problemstellung die Standpunkte der christlichen Konfessionen stets in ihrer ganzen Breite zu beachten, was natürlich den Problemen eine ganz andere Schärfe verleiht, als wenn man sich damit begnügt, nur den Standtpunkt der eigenen Kirche oder den einiger benachtbarter Kirchen zu berücksichtigen. Endlich wird das Corpus Confessionum auch die praktisch-theologische Wissenschaft bereichern. Denn die Lehre von den Kirchenverfassung, vom Gottesdienst, vom Unterricht, von der Inneren und Äußeren Mission wird hier aus dem Vollen schöpfen können, wenn sie sagen will, was auf den Gebieten des praktisch-kirchlichen Lebens wünschenswert ist. Wir brauchen jedoch nicht bei der theologischen Wissenschaft stehen zu bleiben. Die allgemeine Geschichtswissenschaft, die Sprachforschung, die Literaturgeschichte, die Auslandskunde, überhaupt die Gegenwartskunde, die Philosophie und die Pädagogik, sie alle werden an ihrem Teil aus dieser Sammlung Gewinn ziehen können. Nicht minder als die theologische und philosophische wird auch die juristische Fakultät von dem Corpus Confessionum Gebrauch machen. Vor allem für die Wissenschaft des Kirchenrechts wird es eine wesentliche Bereicherung bedeuten, wenn sie die Rechtsgrundlagen aller Kirchen der Erde kenen lernt und alle Typen und Spielarten der Kirchenverfassungen unmittelbar aus den Quellen studieren kann. Auch das Staats- und Völkerrecht wird gewinnen, wenn man die rechtlichen Beziehungen zwischen den Kirchen und Staaten der Erde in ihren Grundzügen kennen lernt. Neben der Wissenschaft wird auch das praktische Leben auf seine Kosten kommen. Die verschiedenen Kirchen und Gruppen in ihrem praktischen Verker untereinander, aber auch alle, die nur für ihre eigene Kirche arbeiten, werden immer wieder zu den Urkunden des Corpus Confessionum greifen, nicht minder alle, die in staatlichen Behörden oder Parlamenten tätig sind und sich mit kirchlichen Angelegenheiten zu beschäftigen haben, schließlich jeder, der im öffentlichen Leben steht oder am öffentlichen Leben interessiert ist. Indessen dies alles sind, wie gesagt, nur Nebenerfolge, die sich leicht ergeben, die aber die Gestaltung der Quellensammlung im ganzen und im einzelnen nicht von dem Wege abbringen, der durch den Hauptzweck gewiesen ist. Über die Ausführung des Werkes ist nun noch Genaueres zu sagen.
4. Umfang der Christenheit. Um den großen Anforderungen der Gegenwart gerecht zu werden, muß das Corpus Confessionum sich vor allem andern der Vollständigkeit befleißigen und jede bloß fragmentarische Arbeit ausschließen. Das heißt aber
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zunächst: das Werk muß die gesamte Christenheit umspannen. Nicht nur wenige Kirchen oder Länder dürfen berücksichtigt werden, sondern alle einzelnen christlichen Gemeinschaften sind ebenso wie die gemeinsamen Grundlagen der Christenheit in den Bereich der Betrachtung zu ziehen. Und unter den christlichen Gemeinschaften sind nicht nur die Landeskirchen, sondern auch die Missions- und Auswandererkirchen zu beachten, nicht nur die großen Volkskirchen, die feste äußere Formen gewonnen haben, sondern auch die Heiligungs-, Aufklärungs- und Reaktionsbewegungen, die sich im Schoße der Volkskirchen gebildet und in irgendeinem Grade davon losgelöst haben, teils feste selbstständige Organisationen bildend, teils den Charakter von Parteien, Richtungen und fließende Bewegung bewahrend. Die Grenze des Corpus Confessionum liegt erst da, wo das Christliche sich vom Außerchristlichen scheidet. Diese Grenze ist zum Teil fließend. Denn es gibt in den Aufklärungsbewegungen mit ihren philosophisch-humanitären Gruppen mancherlei Übergänge vom christlich-religiösen zum sozialen, politischen, pädagogischen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wirtschaftlichen, d. h. zum rein weltlichen Leben, und es gibt hier Grenzgebilde, bei denen das Religiöse vom Weltlichen kaum zu scheiden ist. Sodann gibt es Mischbildungen zwischen Christentum und außerchristlichen Religionen. Es gibt judaisierende Gruppen, Mischungen aus christlichen Überlieferungen mit indischer Theosophie, ja mit primitivem Geisterglauben, auch Allerweltsreligionen, die in einem krausen Synkretismus Überlieferungen verschiedener Art, darunter auch christliche, gesammelt haben. Diese Übergangsformen gehören mit zum Gebiet des Corpus Confessionum, soweit sie in irgendeinem Grade christlich sind oder sein wollen. Aber sie werden ihren peripherischen Charakter entsprechend nur peripherisch behandelt. Die außerchristlichen Religionen selbst gehören nicht in den Bereich dieser Quellensammlung. Ihre Dokumente werden daher nur ganz gelegentlich in engen Grenzen als Beilagen oder Anhänge wiedergegeben, wo es etwa zu zeigen gilt, wie das Christliche sich gegen das Außerchristliche abgrenzt, oder wie die außerchristlichen Religionen die Formen des Christentums oder wie umgekehrt christliche Gemeinschaften die Formen außerchristlicher Religionen angenommen haben.
5. Gliederungen der Christenheit. Es ist nun von grundlegender Wichtigkeit, daß die Dokumente aller dieser Gemeinschaft und Bewegungen in guter Ordnung vorgelegt werden. Voranstehen sachgemäß (A) die allgemeinen Grundlagen der Christenheit. Darauf folgen (B) die Urkunden der getrennten Sondergemeinschaften. Als allgemeine Grundlagen der Christenheit (A) sind einmal das Hauptstück der Bibel zu betrachten, die bei allen Christen in höchstem Ansehen stehen und von frühester Jugend an dem Bewußtsein eingeprägt werden. Es gehören hierher aus dem Alten Testament die zehn Gebote, aus dem Neuen Testament das Vaterunser, die Seligpreisung und eine Reihe anderer Kernsprüche, die als Gemeingut aller Christen oder doch des größten Teils der Christenheit angesehen werden können. Strenggenommen müßte das Corpus Confessionum durch eine vollständige Bibelausgaben eingeleitet werden. Allein es gibt deren so viele, nicht nur in den Ursprachen, sondern in hundert von Übersetzungen, daß eine neue Ausgabe eine unnötige Belastung des Corpus Confessionum bedeuten würde. Auch darf vorausgesetzt werden, daß die Bibel als das verbreiteste Buch der Welt in jedem christlichem Hause, ja auch in vielen nichtchristlichen Häusern vorhanden ist, so daß auch aus diesem Grunde kein Bedarf nach einer neuen Ausgab vorliegt. Endlich ist das ganze Corpus Confessionum voll von biblischen Zitaten und Anspielungen, ja die Bekenntnisse der Christenheit wollen in weitem Umfange nichts anderes sein als eine treue Auslegung des Schriftwortes, so daß die biblische Grundlage der Christenheit auch durch die Sonderbekenntnisse auf Schritt und Tritt hindurchschimmert. Daher genügt es, wenn am Anfang diese Grundlage nur durch ein kurzes ökumenisches Spruchbuch vertreten ist. Zu diesem gesellen sich dann einige altkirchliche Dokumente, vor allem die trinitarischen Symbole der alten Kirche, die sich noch heute weiter Verbreitung und hohen Ansehens
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erfreuen, sowie eine Reihe altkirchlicher Hymnen, die in den Liturgien und Gesangbüchern vieler Kirchen wiederkehren. Endlich aber sind die Kundgebungen solcher Bewegungen und Vereinigungen zu berücksichtigen, die in neuerer und neuester Zeit verschiedene Kirchen und Völker umspannen, um einzelne christliche Aufgaben in der ganzen Welt zu erfüllen oder die Einheit der Christenheit als solche zum Ausdruck zu bringen. Der weitaus größe Raum wird im Corpus Confessionum (B) von den Urkunden der getrennten Sonderkirchen eingenommen. Auch hier muß natürlich die beste Ordnung walten. Aus der Sache heraus ergibt sich zunächst eine Zweiteilung, nämlich in (I) altkirchliches und (II) evangelisches Christentum. Diese Hauptgruppen gliedert man am einfachsten nach den Gegenden der Erde, in denen bestimmte Typen vorherrschen. Daraus ergeben sich für das altkirchliche Christentum zwei, für das evangelische Christentum drei Unterteile. An erster Stelle steht (Ia) das morgenländische Christentum, d.h. die Gestalt, welche die christliche Religion im byzantinischen Reich angenommen hat. Darauf folgt (Ib) das römische Christentum, das im Gebiet des weströmischen Reiches entstanden und dort noch heute vorherrschend ist. Daran schließt sich (IIa) das evangelische Christentum auf dem europäischen Festlande, das von Mitteleuropa, nämlich von Deutschland und der Schweiz (als lutherisches, reformiertes oder uniertes Christentum) ausgegangen ist und sich von dort nach allen Himmelsrichtungen verbreitet hat, mit Ausläufern bis in das Herrschaftsgebiet der Morgenländischen und der römischen Kirche hinein. Eine Größe für sich bildet (IIb) das evangelische Christentum, das auf dem Boden Großbritanniens in den Staatskirchen von England und Schottland mit ihren zahlreichen Abzweigungen gewachsen ist. Endlich sind (IIc) die Ansätze zu bodenständigen Kirchenbünden und Landeskirchen in außereuropäischen Gebieten zu beachten, die heute fraglos eine Zukunft haben, wie man das namentlich in Nordamerika, aber auch in anderen Erdteilen bemerkt, wo die freien Auswanderer- und Missionskirchen allmählich mit dem Boden zusammenwachsen und sich gegenseitig verbinden oder gar miteinander verschmelzen. Innerhalb der genannten füf Erdgegenden wieder fallen die Kirchen der einzelnen Länder und Völker als Variationen eines allgemeineren Typus ins Auge. Diese Nationalkirchen müssen im Corpus Confessionum durch die entsprechenden Urkunden vertreten sein. Bei allen einzelnen Völkern stehen die großen Landes- und Volkskirchen voran, unmittelbar damit zusammen die Missions- und Auswandererkirchen, soweit diese sich nicht zu selbständigen Landes- und Volkskirchen ausgewachsen haben. Ferner werden überall unmittelbar die Bewegungen und Gemeinschaften angeschlossen, die im Interesse der Heiligung und Erweckung oder der Aufklärung und Humanität oder der altgläubigen und hochkirchlichen Reaktion in und neben den einzelnen Volkskirchen entstanden sind, auch hier wiederum nicht nur die heimatlichen, sondern auch die gleichartigen auswärtigen Gruppen, diese letzteren wieder, soweit sie sich noch nicht zu Landes- und Volkskirchen verfestigt haben. Diese Gliederung läßt sich im allgemeinen ohne alle Schwierigkeiten durchführen. Nur in wenigen Fällen kann man über die Anordnung zweifelhaft sein. Die tatsächlich erfolgte Einreihung innerhalb des Corpus Confessionum ist dann unmittelbar im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Texte näher zu begründen. Hier mag nur auf wenige wichtige Erscheinungen hingewiesen werden. Die Mennoniten und Unitarier, die aus Flüchtlingsgemeinden erwachsen sind, werden am besten dort angegliedert, wo sie sich ursprünglich konsolidiert und dauernd behauptet haben, nämlich jene bei Holland, diese in Osteuropa. Die Waldenser und böhmischen Brüder, die innerhalb der römischen Kirche entstanden sind, können heute dennoch nicht im Zusammenhang mit dieser Kirche dargestellt werden. Denn sie sind in einem solchen Grade zu evangelischen Kirchen geworden, daß sie unter diesen ihren Platz finden müssen. In allen Fällen wird die Frage der Anordnung mit größter Sorgfalt behandelt, damit die verwirrende Fülle christlicher Bekenntnisse, die sich der oberflächlichen Betrachtung darbietet, als das erscheint, was sie
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wirklich ist, nämlich als Ausdruck eines organischen wachsenden Lebens. Abschließend ist zur Frage der Gliederung des Corpus Confessionum noch folgendes zu sagen: Die eben gegebene Ober- und Unterteilung liegt dem Ganzen zugrunde und muß zum Verständnis des Werkes genau betrachtet werden. Für die wirkliche Nummerierung der Teile dagegen müssen rein äußere, nämlich buchtechnische Gründe maßgebend sein. Eine drei- oder mehrfache Einschachtelung von Teilen würde verwirrend wirken und überdies bei Zitaten sehr lästig sein. Aus diesen äußeren Ursachen ist es nötig, das Material in eine möglichst große Anzahl von Abteilungen zu zerlegen, in deren Überschriften die zugrunde liegende Ordnung deutlich durchscheint, die aber so abgrenzend sind, daß das Quantum der Dokumente, das jede von ihnen umfaßt, weder zu gering noch zu umfangreich ausfällt.
6. Bekenntnisse. Die Forderung der Vollständigkeit bedeutet für das Corpus Confessionum nicht bloß, daß alle Kirchen, Gemeinschaften und Bewegungen der Christenheit umfaßt werden sollen, sondern daß auch innerhalb jeder Gruppe wirklich alles dargeboten wird, was den Charakter des Bekenntnisses trägt. Man hat sich früher auf die Wiedergabe der Bekenntnisschriften des 16. und 17. Jahrhunderts beschränkt, das heißt der volkstümlichen oder gelehrten Zusammenfassungen christlicher Glaubenssätze und Sittengebote, wie sich in den Kämpfen der Reformationsepoche herausgebildet hatten. Das reicht aber bei weitem nicht aus. Es genügt auch nicht, diese Bekenntnisschriften durch diejenigen zu ergänzen, die vom 18. bis zum 20. Jahrhundert nach ihrem Muster abgefaßt worden sind. Natürlich sind diese Urkunden noch heute von grundlegender Wichtigkeit und werden daher vollständig im Corpus Confessionum wiedergegeben. Aber es muß darüber hinaus alles ins Auge gefaßt werden, was den Charakter des Bekenntnisses trägt. "Bekenntnis" ist in der Religion jedes Wort, durch das ein Mensch einem anderen in knapper Zusammenfassung seinen innersten Besitz kundtut. Wenn einzelne im Namen von religiösen Gemeinschaften bekennen, so wollen sie dadurch nicht bloß ihren eignen, sondern zugleich den innersten Besitz ihrer Gemeinschaft zu einem zusammengefaßten Ausdruck bringen. Dabei ist als Bekenntnis nicht nur anzusprechen, was durch die Formel: "Ich glaube" oder "Wir glauben" oder durch ähnliche Worte eingeleitet ist. Vielmehr kann das Bekenntnis auch die Form des göttlichen Gebotes oder überhaupt der prophetischen Verkündigung wie andrerseits die Form des menschlichen Gebetes und Gelübdes tragen. Aussagen dieser Art werden zu Bekenntnissen, sobald sie von Menschen vor anderen Menschen ausgesprochen werden. Bekenntnisse bekommen noch besondere Prägung durch die drei Formen, in denen sich das religiöse Leben äußert: Gemeinde, Lehre und Kultus, die sich zur Kichenverfassung, zum Dogma und zum Ritus verfestigen, sobald sich das religiöse Leben konsolidiert und insbesondere der Gemeingeist herrschend wird. Es gehören also in den Bereich unserer Betrachtung die gesamte Kirchenordnungen und überhaupt die kirchlichen Gesetzgebungen, ferner alle Katechismen und sonstigen grundlegende Lehrschriften, endlich die gesamten Liturgien mit allen Hymnen, Liedern und Gebeten. Das alles gehört zum "Bekenntnis" im weiteren Sinne des Wortes, und bietet daher Material für das Corpus Confessionum. Die Grenze liegt erst da, wo das gesprochene Wort aufhört und wo auf der einen Seite die schweigende Innerlichkeit, auf der anderen Seite die stumme Tat und das äußere Symbol beginnt. Nach beiden Seiten muß freilich die Grenze gelegentlich überschritten werden. Es werden selbstverständlich in den Liturgien die Augenblicke stiller Andacht angegeben und nicht minder die rituellen Gebärden. Darüber hinaus ist es unerläßlich, einige kultische Gegenstände abzubilden, namentlich bei solchen Kirchen, bei denen sich das gottesdientliche Leben in ausgedehnter sinnlicher Symbolik vollzieht und deren Liturgien ohne Abbildungen gar nicht verständlich sind. Aber solche bildlichen Darstellungen sollen nur in dem Umfang gebracht werden, als sie zur Erläuterung des gesprochenen Wortes dienen.
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7. Offizielle und private Dokumente. Es ist nun die Frage zu beantworten, in welchem Umfang die Urkunden, die im Corpus Confessionum vereinigt werden, offiziellen Charakter tragen oder wieweit auf der andern Seite auch private Bekenntnisse aufgenommen werden sollen. Im allgemeinen muß hier der Grundsatz gelten, daß aus jeder Gemeinschaft diejenigen grundlegenden Urkunden mitgeteilt werden, die in ihr amtliche Autorität besitzen, d. h. die von den gesetzgebenden Organen förmlich anerkannt sind und sich infolgedessen rechtlicher Geltung erfreuen. Dies ist denn auch der Sachverhalt bei der überwältigenden Mehrzahl der Dokumente, und das Corpus Confessionum kann insofern auch als ein Corpus Iuris Ecclesiastici großen Stils betrachtet werden. Aber nun gibt es Gemeinden wie die der Quäker und Kongregationalisten, welche die unmittelbaren Wirkungen des heiligen Geistes und die Freiheit der geheiligten Einzelpersönlichkeiten und der einzelnen Gemeinde höher achten als kirchliche Rechtsordnungen. Es gibt ferner biblizistische Gemeinschaften wie die Jünger Christi, die neben dem Wort der Schrift kein formuliertes Bekenntnis als bindende Autorität gelten lassen. Hier kann also von eigentlich offiziellen Dokumenten keine Rede sein. Aber dennoch sollen und dürfen solche Gemeinschaften nicht übergangen werden, sondern sie müssen durch Urkunden vertreten sein, die sie selbst als charakteristische Äußerungen ihres inneren Lebens bezeichnen. Und in der Tat besitzen die genannten Gemeinschaften wie auch verwandte Gruppen derartige Lebensäußerungen, ja zum Teil umfangreiche Gesetzgebungen von moralischer Gültigkeit, die in feierlichen Versammlungen anerkannt sind und brüderlich empfohlen werden. Solche Kundgebungen sind die gegebenen Texte für die vorliegende Sammlung. Es gibt aber, abgesehen von den Gemeinschaften der gedachten Art, ganz fließende Bewegungen, so etwa in Deutschland manche Heiligungsbewegungen, philosophierende Strömungen und theologische Richtungen, bei denen man noch weniger von gültigen Rechtsnormen reden kann. Aus solchen Bewegungen müssen Programme, Wahlsprüche, charakteristische Flugblätter und sonstige Kundgebungen mitgeteilt werden, die für sie besonders kennzeichnend sind. Endlich kommen auch Bekenntnisse einzelner Persönlichkeiten in Frage, freilich nicht eigentliche Privatbekenntnisse, d. h. solche Äußerungen, die keinen Einfluß in irgendeinem Kreise ausgeübt haben, wohl aber Aussprüche führender Persönlichkeiten, die als geflügelte Worte von Mund zu Munde gehen, besonders Aussprüche der Gründer und Führer religiöser Gemeinschaften, Weisheitssprüche großer Denker, Formulierungen bedeutender Theologen, worin innerste Geistesbesitz auf einen knappen Ausdruck gebracht ist, und zwar in einer solchen Weise, daß viele andere dadurch in ihrem inneren Leben entscheidend bestimmt worden sind.
8. Vergangenheit und Gegenwart. Nun ist es aber weiter die Frage, aus welcher Zeit die Urkunden stammen, die im Corpus Confessionum gesammelt sind. Hier ist im allgemeinen zu antworten: wir haben es wesentlich mit der Gegenwart zu tun. Die heute vorhandenen Gemeinschaften und Bewegungen haben das Wort. Was untergegangen ist, kann bei Gelegenheit erwähnt werden. Es kann auch hie und da eine untergegangene Kirche oder Gruppe deshalb besonders berücksichtig werden, weil sie mit andern Gemeinschaften zu einer gegenwärtig noch lebendigen Organisation verschmolzen ist. Aber solche Fälle bilden seltene Ausnahmen. In der Regel sollen nur die jetzt lebendigen Gemeinschaften zu uns sprechen. Und diese wieder reden durch ihre heute geltenden Urkunden. Diese Urkunden mögen aus früheren Jahrhunderten stammen, ja sie mögen in den Anfängen der christlichen Geschichte entstanden sein, aber es wird vorausgesetzt, daß sie noch heute gültig sind. In einigen Fällen muß allerdings auch auf Dokumente zurückgegriffen werden, die heute nicht mehr in Kraft sind. So gibt es z.B. wichtige Schweizer Bekenntnisse aus der Reformationsepoche, die gegenwärtig ihrem Wortlaut nach nicht mehr in Geltung stehen, die aber doch noch in weitem Umfange den Geist der reformierten Christenheit bestimmen. Ferner kann man Gemeinschaften, die eine
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lange, wechselvolle Geschichte erlebt haben, wie etwa die Waldenser und die böhmischen Brüder, in ihrer gegenwärtigen Gestalt nur dann recht verstehen, wenn man auch die Bekenntnisse früherer Jahrhunderte berücksichtigt. Sodann werden diejenigen Vereinigungen und Strömungen, die gar keine autoritativen Bekenntnisse besitzen, ihrer eigenen Meinung nach nicht bloß durch die Kundgebungen charakterisiert, die sie augenblicklich als zutreffendsten Ausdruck ihres Geistes betrachten, sondern durch die wechselnden Ausdrucksformen, die sich im Laufe ihrer Geschichte abgelöst haben. Endlich ist ganz im allgemeinen zu beachten, daß in der Gegenwart weithin eine wechselseitige Angleichung der verschiedenen Konfessionen stattfindet, während in den älteren Formeln die charakteristischen Unterschiede viel deutlicher herausgearbeitet worden sind. Daher sind vielfach die heutigen abgeschwächteren Ausdrücke gar nicht verständlich, wenn man nicht die härteren Aussagen der alten Zeit danebenstellt. So muß in manchen Fällen auch die Vergangenheit reden. Aber das geschieht stehts nur im Dienste der Gegenwart. Und die weitaus größte Menge der Urkunden, die das Corpus Confessionum enthält, ist in der Gegenwart gültig im strengsten Sinne des Wortes.
9. Vollständigkeit und Auswahl. Innerhalb der bisher gezogenen Grenzen ist Vollständigkeit das Ziel des Corpus Confessionum. Es sollen wirklich alle geltenden Bekenntnisse des Christentums der Gegenwart berücksichtigt werden. Es soll nichts Fragmentarisches, geschweige denn eine bloße "Blütenlese" geboten werden, sondern eine Sammlung ganzer und in sich abgeschlossener Urkunden. Aber es muß nun freilich doch eine gewisse Auswahl getroffen werden, und zwar aus mehreren Gründen. Wollte man absolut vollständig sein, so müßte man sämtliche Kirchenordnungen und Gesetzbücher, Lehrschriften, Liturgien, Gesang- und Gebetbücher sowie alle sonstigen Kundgebungen aller christlichen Kirchen, Gemeinschaften und Bewegungen der Gegenwart in allen Sprachen, in denen sie erschienen sind, abdrucken. Daraus würde sich aber nicht ein "Corpus", sondern eine Bibliothek ergeben, die einen stattlichen Büchersaal füllen würde. Ein solcher Abdruck wäre aber auch keine wissenschaftliche Aufgabe. Denn es gehört immer zum Wesen der Wissenschaft, in irgendeinem Sinne zusammenzufassen und eine Übersicht zu geben. Und das schließt immer eine gewisse Auswahl in sich, so sehr auf der anderen Seite Vollständigkeit erstrebt wird. Aus den Quellen selbst ergeben sich unmittelbar mancherlei Abkürzungen. Es ist selbstverständlich, daß Texte, die wörtlich oder mit geringen Abweichungen in zahlreichen Kirchen widerkehren, nur in ihren Hauptformen erscheinen. So versteht es sich von selbst, daß etwa in Deutschland nicht sämtliche Gottesdienstordnungen, Gesangbücher und Kirchenverfassungen der verschiedenen Landeskirchen oder die entsprechenden Dokumente der Schweizer Kantonalkirchen vollständig neu herausgegeben werden, da dies zahllose Wiederholungen bedeuten würde. Das gleiche gilt von den Ausgaben des Common Prayer Book in den verschiedenen anglikanischen Kirchen, den Kirchenordnungen der Methodisten und überhaupt von allen Urkunden, die sich wörtlich oder mit geringen Abweichungen in einzelnen Gruppen von kirlichen Gemeinschaften wiederholen. Auch können umfangreiche liturgische Bücher einer und derselben Kirche, wie etwa die orthodoxen Liturgien des Morgenlandes, die allein ein ganzes Corpus Liturgicum ausfüllen würden, dadurch verkürzt werden, daß die Wiederholungen innerhalb des einen Dokumentes reduziert werden. Auch dient es zur Beschränkung des Textes, wenn die zahlreichen und immer wiederkehrenden Bibelstellen, die anmerkungsweise unter den Katechismen und anderen Urkunden stehen, nicht im vollen Wortlaut abgedruckt werden, sondern nur durch Kapitel- und Verszahl vertreten sind. Von der anderen Seite her ergeben sich aber auch aus sachlichen Erwägungen heraus Gesichtspunkte für die Auswahl. Bedeutende und einflußreiche Gemeinschaften werden naturgemäß ausführlicher berücksichtigt als unbedeutende und einflußlose. Und überall werden die Urkunden bevorzugt, die faktisch die am meisten charakteristischen für
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eine bestimmte Gemeinschaft sind. So verdienen z. B. bei den Kirchen des Morgenlandes die Liturgien besondere Beachtung, bei der römischen Kirche die Rechtsordnungen. Im Luthertum sind die Bekenntnisschriften wichtig, in den reformierten und presbyterianischen Kirchen außerdem die Kirchenordnungen. Der Anglikanismus ist durch das Allgemeine Gebetbuch charakterisiert, der Methodismus durch die Kirchenordnungen, die Heilsarmee durch ihre Regel und Verordnungen für Soldaten und Offiziere. Verbindet man beide Grundsätze, die Vermeidung von Wiederholungen einerseits und die Darbietung des Bedeutenden und Charakteristischen andrerseits, so ergibt sich immer noch eine große, aber doch übersehbare Sammlung, die alle Haupttypen der christlichen Religion kräftig herausarbeitet und gleichzeitig auch alle Spielarten und Nebensachen in gebührendem Umfang zu Worte kommen läßt. Im einzelnen wird die Auswahl von Fall zu Fall mit größer Sorgfalt erwogen und im Zweifelsfall lieber im Sinne des Reichtums als der Dürftigkeit der Sammlung entschieden, so daß das Corpus Confessionum zu einer wahrhaften Fundgrube konfessionellen Wissens werden kann.
10. Textgestaltung. Es ist noch ein Wort über die Redaktion des Textes hinzuzufügen. Es ist selbstverständlich, daß der Text nicht irgendwie überarbeitet oder auf Grund irgend einer bestimmten Tendenz zurechtgemacht wird. Vielmehr waltet bei seiner Bearbeitung die Sorgfalt und Genauigkeit, wie sie bei den Ausgaben der Berliner Akademie der Wissenschaften üblich ist. Es wird überall auf die besten Originaldrucke und, wo es erforderlich ist, darüber hinaus auf die besten Handschriften zurückgegriffen. Auf weite Strecken hin, nämlich überall, wo gute Drucke der geltenden Urkunden vorliegen, bietet der Text keine besonderen Schwierigkeiten. Es wird hier einfach das wiedergegeben, was in offiziellen oder offiziösen Kundgebungen vorliegt. Und wo es sich um Aussprüche maßgebender Einzelpersönlichkeiten handelt, werden diese in originaler Form geboten. Aber auf der anderen Seite gibt es Dokumente und unter ihnen solche von hervorragender Wichtigkeit, bei denen sehr bedeutende Textprobleme auftauchen, so daß man nicht von einer bestimmten Fassung sagen kann, sie sei die heute allgemein gültige. So besitzt z. B. die römische Kirche in der Vulgata eine andere Form der zehn Gebote als im amtlichen katechetischen Gebrauch und im Lukasevangelium eine andre Form des Vaterunsers als in der Messer, und ihr Apostolikum weicht in seinem Wortlaut, sowohl von der altrömischen wie von verschiedenen evangelischen Fassungen ab. Der offizielle Text der Augsburgischen Konfession im Konkordienbuch von 1580 ist nicht das unveränderte Bekenntnis von 1530, das die Herausgeber eigentlich meinten, dessen Originalhandschrift sie aber nicht zu erlangen vermochten. Der kleine Katechismus Luthers, wie er im Konkordienbuch vorliegt, deckt sich weder mit Luthers ersten Ausgaben, noch mit denen, die heute im kirchlichen Unterricht meist gebraucht werden. Die Westminster-Standards bieten heute innerhalb der verschiedenen presbyterianischen Kirchen sehr beträchtliche Varianten, die geradezu eine Kirchen- und Dogmengeschichte, ja eine Kulturgeschichte der Neuzeit erzählen. Die Lieder endlich, die in den Gesangbüchern der christlichen Kirchen stehen, erscheinen in einer ganz unübersehbaren Fülle von Variationen, so daß die Frage nach dem geltenden Text in vielen Fällen außerordentlich schwer zu beantworten ist. Alle eben aufgeführten Dokumente und noch manche andere enthalten demnach ihre eigentümlichen Textprobleme, und es kann daher über die Art, wie die Texte in jedem Fall zu behandeln sind, kein allgemeines Urteil gefällt, sondern nur von Fall zu Fall die Entscheidung getroffen werden. Grundsätzlich ist hier nur zu fordern, daß in allen Fällen, wo es nötig erscheint, die Abweichungen mit größter Genauigkeit beachtet und in der Form und dem Umfang, den eine wissenschaftliche Ausgabe verlangt, notiert werden.
11. Sprache. Zur Frage der Textbehandlung gesellt sich die Frage der Sprache. Die Bekenntnisse der Christenheit reden in vielen Zungen. Für das Corpus Confessionum
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kommen außer etwa zwanzig Nationalsprachen von begrenzter Bedeutung vier vorherrschende Sprachen in Betracht, in denen die christliche Religion ihr reichstes Leben entfaltet hat. In den Ostkirchen ist das Griechische grundlegend, in der römischen Kirche das Lateinische, im evangelischen Christentum auf dem europäischen Festlande das Deutsche, im britischen Reich und in den überseeischen Ländern das Englische. Für die Ausgaben des Corpus Confessionum ist grundsätzlich die heutige Sprache der geltenden Urkunden maßgebend. In den meisten Fällen ist diese zugleich die Originalsprache, d. h. diejenige, in der die Urkunden ursprünglich abgefaßt sind. Wenn dieselben Dokumente offiziell in mehreren Sprachen vorliegen, wird die Originalsprache gewählt. So wird z.B. bei den Liturgien der orthodoxen Ostkriche das Griechische, bei der Kirchenordnung der Bischöflichen Methodistenkirche das Englische bevorzugt. Einzelne Urkunden, und darunter sehr wichtige, werden allerdings in mehreren geltenden Texten nebeneinander erscheinen. So ist z.B. beim lutherischen Konkordienbuch das Lateinische neben dem Deutschen üblich. In einigen Fällen, nämlich bei den biblischen Hauptstücken, besonders den zehn Geboten und dem Vaterunser, aber auch bei manchen anderen Kernsprüchen, ferner bei den trinitarischen Bekenntnissen der alten Kirche und bei einigen liturgischen Stücken ergibt es sich von selbst, daß in einer ganzen Reihe von Sprachen erscheinen, weil sie in zahlreichen Gottesdienstordnungen und Katechismen wiederkehren. Das bedeutet jedoch keine merkliche Belastung des Werkes, da es sich hier um kurze Dokumente handelt. Auch verdienen diese Stücke wegen ihrer Wichtigkeit den Vorzug, in mehreren Sprachen zu erscheinen. Im allgemeinen aber ist Beschränkung auf einen offiziellen Text geboten. Wo sich aus eigentümlichen geschichtlichen Gründen Abweichungen von diesen allgemeinen Grundsätzen ergeben, sind diese an Ort und Stelle näher zu erläutern.
12. Übersetzungen. Die Vielsprachigkeit des Werkes schließt aber eine Schwierigkeit in sich. Es gibt niemanden, auch keinen Gelehrten, der alle vorkommenden Sprachen hinreichend versteht, um sich ohne Hemmungen auf Grund des Urtextes in die Sache vertiefen zu können. So könnte jeder Leser nur einen Teil des Inhalts verstehen und dadurch würde wieder die Vollständigkeit des Überblickes leiden, die das Corpus Confessionum gerade im Unterschied von allen fragmentarischen Versuchen gewähren will. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit von Übersetzungen, und zwar in eine Sprache, die von jedem einigermaßen verstanden wird, der an den Bekenntnissen der Christenheit interessiert ist. In Frage kommt hier nur eine der vier vorherrschenden Sprachen, die ja alle in irgend einem Grade Weltsprachen sind oder gewesen sind. In engster Wahl stehen die deutsche und die englische Sprache, weil sie heute lebendig und verbreitet sind und weil sie auch in den Texten des Corpus Confessionum die weitaus beherrschende Stellung einnehmen. Die Entscheidung muß aber zuletzt zugunsten des Deutschen ausfallen als zu der Sprache des Landes, in dem das Corpus Confessionum erscheint. Daraus ergibt sich der Grundsatz, daß überall, wo der Urtext nicht selber deutsch ist, eine deutsche Übersetzung neben das Original gestellt wird. In einigen Fällen können offizielle deutsche Übersetzungen benutzt werden. Denn es gibt eine Anzahl von Gemeinschaften deutscher Auswanderer, die ihre grundlegenden Urkunden gleichzeitig fremdsprachlich und deutsch veröffentlicht haben. In der Mehrzahl der Fälle aber müssen für das Corpus Confessionum eigene Übersetzungen geschaffen werden. Sehr zahlreich sind die Urkunden, die hier zum erstenmal in deutscher Sprache erscheinen. In anderen Fällen sind ältere deutsche Übersetzungen vorhanden. Aber diese werden niemals nachgedruckt, sondern es wird überall eine originale Arbeit geleistet. Es versteht sich von selbst, daß bei der Übersetzung einerseits auf größte Genauigkeit, andrerseits auf gutes Deutsch hoher Wert gelegt wird. Wo aber diese beiden Forderungen in Konflikt geraten, fällt die Entscheidung zugunsten der Genauigkeit aus. Denn es ist wichtiger, daß der Inhalt des übersetzten Textes völlig klar zum Ausdruck gebracht
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wird, als daß um der Schönheit des deutschen Ausdruckes willen die Übersetzung sich einer bloßen "Übertragung" annähert. Für besondere Aufgaben ergeben sich noch besondere Regeln. So ist es unter Umständen sachgemäß, altertümliche fremdsprachliche Texte auch in altertümlichem Deutsch wiederzugeben. Bei Übersetzungen von biblischen Zitaten und Anspielungen ist die Sprache der deutschen Bibel maßgebend, bei den Übersetzungen von Rechtsurkunden die deutsche Rechtssprache, bei den Liturgien und Kirchenliedern die Sprache des deutschen Gottesdienstes und Kirchengesanges. Bei den dichterischen Texten ergibt sich noch eine besondere Aufgabe, die schwierigste innerhalb der Übersetzungsarbeit. Dichtungen müssen als Dichtungen übersetzt werden. Es genügt dager keine prosaische Wiedergabe der poetischen Stücke, sondern es ist zu fordern, daß die Übersetzung rythmisch gegeben wird, ja wenn es irgend zu erreichen ist, daß sie sich in Rythmus und Reim genau nach dem Original richtet. Hier ist es natürlich besonders schwer, in allen Fällen den beiden Forderungen der Genauigkeit einerseits und der Schönheit andrerseits zu entsprechen, und es muß unter Umständen die Genauigkeit der Schönheit geopfert werden. Aber grundsätzlich sind auch für dieses Gebiet beide Forderungen aufrechtzuerhalten. Wie bei den prosaischen Texten, so liegen auch bei den Dichtungen vielfach bereits Übersetzungen in amtlichen und privaten Sammlungen vor. Aber es ist hier noch eine große Arbeit zu leisten, und um sie zu bewältigen, muß eine ganze Reihe dichterischer Talente sich anstrengen.
13. Erläuterungen. Es fragt sich noch, ob in irgend einen Umfang den Texten des Corpus Confessionum Erläuterungen beigegeben werden sollen. Darauf ist zu erwidern, daß eigentliche Kommentare nicht in Betracht kommen. Durch solche würde das Werk ins Ungeheuere wachsen. Es ist aber auch nicht die Aufgabe einer solchen Quellensammlung, alle auftauchenden Probleme zu lösen. Es ist im Gegenteil ihr Zweck, lediglich das Material für wissenschaftlicher Forschung darzubieten, und wo das Material Probleme in sich birgt, zu wissenschaftlicher Forschung anzuregen. Faktisch enthält der riesige Stoff, der hier zusammengetragen wird, eine große Fülle von Problemen, die in die innersten Tiefen des religiösen Völkerlebens hineinreichen und deren Lösung heute noch nicht in Angriff genommen ist. Es liegt gerade in der Absicht dieser Sammlung, die Wissenschaft zu fördern, indem sie ihr noch nie gelöste, ja noch nie erkannte Aufgaben stellt. Die Texte sollen also gerade zur Kommentierung anregen und sind daher nicht selbst zu kommentieren. Ein Kommentar erscheint aber noch unter einem anderen Gesichtspunkt überflüssig. So schwere und große Probleme sich hinter den Bekenntnissen der Christenheit auftürmen, so sind doch die einzelnen Texte im allgemeinen so verständlich, daß sie für den unmittelbaren Handgebrauch gar keiner Erläuterung bedürfen, sondern sich selbst erklären. Überdies enthalten die Urkunden selbst hie und da erklärende Anmerkungen und Einführungen, gelegentlich sogar geschichtelichte Einleitungen, so daß weitere Anmerkungen durchaus überflüssig sind. Da endlich die fremdsprachlichen Urkunden mit deutscher Übersetzung erscheinen, so dienen die verschiedenen Versionen sich gegenseitig zur Erläuterung und machen einen Kommentar entbehrlich. So kann, ja muß aus verschiedenen Gründen von fortlaufenden Erklärungen abgesehen werden. Dagegen ist es unerläßlich, daß den Textausgaben kurze Einleitungen vorangestellt werden, die in knappster Form das Wichtigste zum unmittelbaren Verständnis der Quellen sagen und zugleich den Weg zu weiteren Studien weisen. Diese Einleitung müssen eine kurze Charakteristik der betreffenden Gemeinschaft, die Hauptdaten ihrer Geschichte sowie das Unerläßliche aus der Entstehungs- und Textgeschichte der nachfolgenden Urkunden mitteilen, endlich die wichtigsten Quellenwerke und Darstellungen, die ein ausgedehnteres Studium der Sache ermöglichen. Das ist der gebotene Umfang, in dem die Texte durch Erläuterungen zu ergänzen sind.
14. Persönliches. Es darf zum Schluß noch ein Wort über die persönliche Arbeit gesagt werden, durch die das Corpus Confessionum entstanden ist und zur Vollendung
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kommt. Die Leistung, die hier vorliegt, geht natürlich weit über die Arbeitskraft eines Einzelnen hinaus, und das Werk ist daher das Ergebnis der Zusammenarbeit einer ganzen Reihe von Persönlichkeiten. Entworfen ist allerdings der Plan von einem Einzelnen. Als ich im Jahre 1914 meine erste Vorlesung über Konfessionskunde hielt, bemerkte ich alsbald die erstaunliche Unzulänglichkeit der vorhandenen Darstellungen dieser Wissenschaft. Zugleich erkannte ich, daß der Hauptgrund hierfür in dem Mangel an bequem zugänglichen Quellen lag. Seitdem gewann der Plan eine große Urkundensammlung immer konkretere Gestalt. Seine Ausführung wurde allerdings durch die politische Katastrophe der nächsten Jahre verzögert. Erst sieben Jahre später, 1921, als ich zum zweiten Male über Konfessionskunde las und erneut die wissenschaftliche Not empfand, ging ich energisch zu Werke. Der Erfolg meiner Bemühungen ging alsbald weit über das hinaus, was ich selbst zu hoffen gewagt hatte. Es ist mir im Laufe von weiteren sieben Jahre gelungen, teils durch Korrespondenz, teils persönlich durch Reisen im In- und Auslande, eine große ökumenische Bibliothek zu sammeln, welche die wichtigste Literatur aus allen christlichen Gemeinschaften der Gegenwart umfaßt. Diese Bibliothek ist noch immer im Wachsen begriffen und bedarf noch stark der Vermehrung. Aber sie enthält doch schon jetzt so viel, daß alles zur Verfügung steht, was zur Herausgabe des Corpus Confessionum erforderlich ist. Als weitere Arbeit ergab sich eine möglichst vollständige Liste aller vorhandenen christlichen Kirchen, Gemeinschaften und Bewegungen. Auch diese Übersicht ist weit gediehen. Endlich war es notwendig, die gefundenen Organisationen möglichst sachgemäß zu ordnen, was wieder ein sehr eingehendes Studium der mannigfalten Ausprägungen des Christentums und ihrer inneren Zusammenhänge mit sich brachte. Auch diese Arbeit ist soweit vollendet, daß ein genauer Plan des Corpus Confessionum bis ins einzelne entworfen werden konnte. Als Folge meiner Arbeit ergab sich die Einrichtung einer Zentralstelle für Konfessionsforschung und ökumenischen Verkehr, von wo aus fortlaufend das konfessionelle Leben der Zeit beobachtet wird, wo Nachrichten aus aller Welt gesammelt werden, und wo die Konfessionsforschung auch sonst in jeder Richtung gefördert wird. Durch all diese Arbeiten ist das Erscheinen des Corpus Confessionum ermöglicht und seine Vollendung gesichert. Das Werk wäre aber noch nicht soweit gediehen, ja es wäre unausführbar, wenn mir nicht dauernd die freundlichste persönliche Förderung von vielen Seiten zuteil würde. Hunderte von Freunden der Sache im In- und Auslande, Angehörige zahlreicher Kirchen und Länder, sind mir von vornherein bei der Auffindung und Sammlung des Materials behilflich gewesen und haben mir weiterhin bereitwilligst ihre Hilfe zugesagt. Sie alle sind vertreten durch die Namen der führenden Kirchenmänner, in Verbindung mit denen ich das Corpus Confessionum herausgebe und die mich im Großen beraten. Auch die Bearbeitung der Texte kann ich nur zum Teil allein ausführen. Hier erfreue ich mich der Mitarbeit einer stattlichen Zahl von Professoren und Privatdozenten sowie von Geistlichen im Amt, namentlich Auslandspfarrern, die einzelner fremder Sprachen mächtig sind. Endlich ist auch die tägliche Kleinarbeit so groß, daß ich sie an einen ganzen Kreis von Assistenten und Assistentinnen verteilen muß. Ihnen allen danke ich an dieser Stelle für ihre Mühewaltung. Ganz besonderer Dank gebührt dem Verlag, der sich bereit gefunden hat, den Plan des Corpus Confessionum in großzügiger Weise durchzuführen.
Berlin NW 87, Jagowstr. 2, den 12. Februar 1928.
Cajus Fabricius
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Textproben
Aus der Liturgie des Chrysostomus:
Ό Ίερεὺσ ἐκὼνως, ὐψῶν ἄμα τὸ ἄγιον Εὺαγγὲλιον. Εὺλογημὲη ἠ Βασιλεἰα τοῦ Πατρὸς, καὶ τοῦ Υἰοῦ, καὶ τοῦ Ὰγἰου Πνεὺματος, νῦν, καὶ ᾀεὶ εὶς τοὺς αὶῶνας τῶν αἰὠνων (καὶ ποιεῖ τὐπον σταυροῦ διὰ τοῦ Εὺαγγελεὶου9.- Οί χοροἰ.
Ἀμην. Εῖτα ό Διἀκονος τὰ Εὶρηνικὰ, ψαλλὀντων τῶν δὺο χορῶν ὲναλλἀζ μετὰ πᾶσαν δἐησιν τὸ, Κὐριε ὲλἐησον. Ὲν εἰρήνῆ τοῦ Κυρἰου δεηθῶμεν.- Ὺπὲρ τῆς ἂνωθεν εὶρήνης καὶ τῆς σωτηρἰας τῶν ψυχῶν ἠμῶν, τοῦ Κυρἰου δεηθῶμεν.- Ὺπὲρ τῆς εὶρἠνης τοῦ σύμπαντος κόσμου εὺσταθείας τῶν ἀγίων τοῦ Θεοῦ Ἐκκλησιῶν και τῆς πἀντων ἐνὠσεως τοῦ Κυρἰου δεηθῶμεν.- Ὺπὲρ τοῦ ἀγίου Οἴκου τούτου καὶ τῶν μετὰ πίστεως εὐλαβεἰας καὶ φόβου Θεοῦ εἰσιόν των ὲν αὺτῷ τοῦ Κυρἰου δεηθῶμεν.- Ὺπὲρ τῶν εὺσεβῶν καὶ ὸρθοδόξων χριστιανῶν τοῦ Κυρίου δεηθῶμεν.- Ὺπὲρ τῶν Ἀρχιεπισκόπου ἠμῶν (δεῖνος) τοῦ τιμίου Πρεσβυτερίου τῆς ὲν Χριστῷ Διακονίας παντός τοῦ Κληήρου καὶ τοῦ Λαοῦ τοῦ Κυρίου δεηθῶμεν.
Der Priester (laut, wobei er das heilige Evangelium in die Höhe hebt): Gepriesen sei das Reich des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes jetzt und immerdar und in die Ewigkeiten. (Und er macht das Zeichen des Kreuzes mit dem Evangelium.) - Die Chöre: Amen.
Dann spricht der Diakon das Friedensgebet (wobei die beiden Chöre abwechselnd nach jeder Bitte das "Herr erbarme dich" singen): In Frieden laßt uns den Herrn bitten. - Um den Frieden von oben und das Heil unserer Seelen laßt uns den Herrn bitten. - Um den Frieden der ganzen Welt, die Beständigkeit der heiligen Gemeinden Gottes und die Vereinigung aller laßt uns den Herrn bitten. - Für dieses heilige Haus und die mit Glauben, Andacht und Gottesfurcht in dasselbe Eingehenden laßt uns den Herrn bitten. - Für die frommen und rechtgläubigen Christen laßt uns den Herrn bitten. - Für unsern Erzbischof (N.N.) die ehrwürdige Priesterschaft, das Diakonenamt in Christo, die ganze Geistlichkeit und das Volk laßt uns den Herrn bitten.
Aus dem Orthodoxen Katechismus des Philaret (amtlich russische Ausgabe), Erklärung der 1. Seligpreisung:
Что значитъ быть нишими духомъ?- Значитъ имвтъ духовное убвжденiе что мы ничего своего не имвемъ а нмвемъ толъко то, что даруетъ ботъ, и что ничего добраго не можемъ сдвлатъ безъ божеiй помоши и благодати и такимъ образомъ вмвнятъ себя за ничто и во всемъ прибвгатъ къ милосердю божiю. Was heißt eigentlich arm sein? - Die innere Überzeugung hegen, daß wir nichts sind und haben außer was Gott uns schenkt, und daß wir ohne die Hilfe und die Gnade Gottes nichts Gutes zu tun vermögen, daß wir uns solcher Art für nichts halten und in allem unsre Zukunft zu der Barmherzigkeit Gottes nehmen.
Aus der Benediktinerregel (Vom Gehorsam):
Primus humilitatis gradus est oboedientia sine mora. Haec convenit his qui nihil sibi a Christo carius aliquid existimant, propter servitium sanctum quod professi sunt, seu propter metum gehennae, vel gloriam vitae aeternae. Der höchste Grad der Demut ist unverzüglicher Gehorsam. Er eignet denen, die nichts für teurer achten als Christus, wegen des heiligen Dienstes, den sie aus Furcht vor der Hölle oder wegen der Herrlichkeit des ewigen Lebens gelobt haben.
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Aus Luthers Großem Katechismus, 2.  Hauptstück, 2. Artikel:
Hie lernen wir die andere Person der Gottheit kennen, das wir sehen, was wir über die vorigen zeitlichen Güter von Gott haben, nemlich wie er sich gantz und gar aussgeschüttet hat, und nichts behalten, das er nicht uns gegeben hab. Hoc loco secundam divinitatis personam discimus cognoscere, ut videamus, quid praeter bona temporalia prius enumerata Deus nobis largiri soleat, nempe, quomodo omnes bonitatis suae ac divitiarum thesauros semel nobis effuderit, nihilque sibi reliquum fecerit, quod nobis utendum fruendumque non impertierit.
Aus dem Bekenntnis der Verfassung der Eglise Evangélique Libre du Canton de Vaud von 1905:
Nous adorons le Dieu vivant qui s'est révélé en Jésus-Christ.
En présence de sa loi sainte, nous nous recconnaissons pécheurs et dignes de condamnation.
Mais Dieu a tellement aimé le monde qu'il a donné son Fils unique, afin que queconque croit en lui, ne périsse point, mais qui'il ait la vie éternelle.
Wir beten an den lebendigen Gott, der sich in Jesus Christus geoffenbart hat.
Im Angesicht seines heiligen Gesetzes erkennen wir, daß wir Sünder sind und der Verdammnis schuldig.
Aber also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, auf daß alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.
Aus dem Atto dichiarativo der Waldenser von 1894:
III. "nel confessare, che Gesù Cristo è vero Dio e vero uomo, non s'intende di voler tanto insistere sulle definizioni di cose misteriose quanto sulle testimonianze bibliche circa la divinità a la umanità del Salvatore." III. "Indem man bekennt, daß Jesus Christus wahrer Gott und wahrer Mensch ist, will man weniger auf Bestimmungen mysteriöser Dinge bestehen als vielmehr auf den biblischen Bezeugungen über die Gottheit und Menschheit des Heilandes."
Norwegisches Seemanslied, nach Landstads Gesangbuch:
I. Herre Gud, vi var i Nød,
Os stod for den visse Død,
Stromen bruste over Hav,
Grov for os saa dyb en Grav,
Men, hvor høit end Søen slog,
Du af dybe Vande drog,
Og af Dodens Svæ os tog.
2. Takket være du, vor Gud,
Som os arme Synd're ud
Af den Fare haver rykt, Vækket os ved denne Frygt!
Giv os, at din Fader-Tugt
Bære maa en salig Frugt,
Blive til vor Bedring brugt!
3.  Gud, forlad os al vor Synd,
Drag os ud deraf med Fynd!
Ved din Aand bered os vel,
At vor arme, syndig Sjœl
Faerdig al Tid findes maa
Til fra Verden bort at gaa,
Og for Dommens Stol at staa!
(M. B.  Landstad.)
1. Herr, wir waren hart in Not,
Vor uns stand der sichre Tod,
Sturmwind fuhr auf See daher,
Grub ein tiefes Grab ins Meer.
Du zogst uns aus Wassers Grund,
Aus dem tiefen Todesschlund.
2. Dank sei dir, du unser Gott,
Daß du durch Gefahr und Not
Arme Sünder hast erschreckt
Und durch Furcht uns aufgeweckt!
Deine väterliche Zucht
Hat uns gnädig heimgesucht.
Laß sie tragen sel'ge Frucht!
3. Alle Sünden uns verzeih,
Mach du starker Gott uns frei,
Daß die arme sünd'ge Seel'
Deinem Geiste sich befehl'
Stets gerüstet, dich zu sehn,
Wenn sie aus der Welt muß gehn
Und vor deinem Richtstuhl stehn.
(C. Fabricius.)
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Aus der Verfassung der evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses in der Slovakei von 1922:
§ 2. Cirkev ev. a. na Slovensku, uznávajúc Jezisa Krista za hlavu cirkve, pokladá za uda obecnej (oekumenickej) cirkve krest'anskej, ako Duchom Svátým povolaného a shromazdeného spolocenstva veriacich v jedného Boha skrze Jezisa Krista. § 2. Die evang. Kirche Augsb. Bek. in Slovensko bekennt Jesum Christum als das Haupt der Kirche und hält sich für eine Glied der allgemeinen (ökumenischen) christlichen Kirche, als eine durch den heiligen Geist berufene und versammelte Gemeinschaft der durch Jesum Christum an einen Gott Glaubenden.
Die Suprematie des Königs von England nach den Constitutions and Canons ecclesiastical:
As our duty to the King's most excellent Majesty requireth, we first decree and ordain, That the Archbishop of Canterbury (from time to time), all Bishops of this province, all Deans, Archedeacons, Parsons, Vicars, and all other Ecclesiastical Persons, shall faithfully keep and observe, and (as much as in them lieth) shall cause to be observed and kept of others, all and singular laws and statutes, made for restoring to the Crown of this kingdom the ancient jurisdiction over der State Ecclesiatical, and abolishing of all foreign power repugnant to the same. Wie unsre Pflicht gegen des Königs Allerhöchste Majestät es fordert, verfügen und verordnen wir zuerst, daß der Erzbischof von Cantebury (von Zeit zu Zeit), sowie alle Bischöfe seines Sprengels, alle Dekane, alle Erzdiakone, Pfarrer, Vikare, und alle anderen geistlichen Personen treu festhalten und beobachten sollen und (soviel an ihnen liegt) dahin wirken sollen, daß auch von anderen festgehalten und beobachtet werden, und zwar im ganzen wie im einzelnen, die Gesetze und Verordnungen, die erlassen sind, um die alte Jurisdiktion über die kirchlichen Angelegenheiten für die Krone dieses Königreiches zu erneuern, und jede auswärtige Gewalt abzuschaffen, die derselben widerstreitet.
Die zehn Gebote der englischen Boy Scouts Association:
A Scout's Honour is to be trusted. - A Scout is loyal to the King, his Officers, his Parents, his Employers, and those working under him. - A Scout's duty is to be useful and to help others. - A Scout is a friend to all, and a Brother to Every other Scout, no matter to what Social Class the other belongs. - A Scout is courteous. - A Scout is a Friend to Animals. - A Scout obeys orders of his Parents, Patrol Leader or Scoutmaster without question. - A Scout Smiles and Whistles under all difficulties. - A Scout is thrifty. - A Scout is Clean in Tought, Word and Deed. Auf die Ehre eines Pfadfinders muß man bauen können. - Ein Pfadfinder ist treu seinem König, seinen Führern, seinen Eltern, seinen Dienstherren und seinen Untergebenen. - Es ist Pflicht eines Pfadfinders, sich nützlich zu machen und andern zu helfen. - Ein Pfadfinder ist ein Freund aller und ein Bruder jedes andern Pfadfinders, gleichgültig welcher sozialen Klasse der andre angehört. - Ein Pfadfinder ist höflich. - Ein Pfadfinder ist ein Freund der Tiere. - Ein Pfadfinder gehorcht den Befehlen seiner Eltern, seines Gruppenführers oder Feldmeisters ohne Widerrede. - Ein Pfadfinder lächelt und pfeift in jeder schwierigen Lage. - Ein Pfadfinder ist sparsam. - Ein Pfadfinder ist rein in Gedanken, Wort und Tat.
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Aus dem Bekenntnis des Presbyteriums der Evangelischen Kirche von West-Guatemala von 1925:
Quinto. - Creemos que a pesar de la rebelión del hombre, Dios le amó de tal manera que se encarnó en la persona de Iesucristo, quien llevó nuestros pecados en su cuerpo sobre el madero, y que por fe en el, el creyente alcanza la vida eterna, siendo el mismo Iesucristo su único Sacerdote, Profeta y Rey. Fünftes : Wir glauben, daß trotz der Empörung des Menschen, Gott ihn solcherart liebte, daß er in der Person Jesu Christi ins Fleisch kam, welcher unsre Sünden an seinem Leibe aufs Holf hinaufgetragen hat, und daß durch den Glauben an ihn der Gläubige das ewige Leben erlangt, indem eben dieser Jesus Christus sein einziger Hoherpriester, Prophet und König ist.
Sexto. - Creemos que la Iglesia verdadera, el cuerpo de Cristo, consta de todos aquellos que son unidos a El por fe, en todas las edades y entre todas las razas, lenguas y naciones de la tierra. Reconocemos como Iglesias visibles, hermanas nuestras, a todas aquellas organizaciones que teniendo a Cristo como único jefe, anuncian su salvación y observan los dos sacramentos del Bautismo y la Cena del Señor. Sechstens: Wir glauben, daß die wahre Kirche, der Leib Christi, aus allen jenen besteht, die mit ihm durch den Glauben vereint sind, und zwar in allen Zeitaltern und unter allen Rassen, Sprachen und Völkern der Erde. Wir erkennen als sichtbare Kirchen, unsre Schwestern, alle jene Organisationen an, die Christus zum einzigen Herrn haben, sein Heil verkündigen und die beiden Sakramente, Taufe und Herrenmahl, bewahren.
Aus dem Kansas City Creed der amerikanischen Kongregationalisten von 1913:
"Depending, as did our fathers, upon the continued guidance of the Holy Spirit to lead us into all truth, we work and pray for the transformation of the world into the kingdom of God; and we look with faith for the triumph of righteousness and the life everlasting." "Abhängig wie unsre Väter von der stetigen Führung des heiligen Geistes, der uns in alle Wahrheit leiten soll, arbeiten und beten wir für die Umbildung der Welt zum Reiche Gottes; und wir schauen gläubig auf den Triumph der Gerechtigkeit und auf das ewige Leben. "
Kanadische Ordinationsfragen, für die United Church of Canada vom vorbereitenden Ausschuß 1908 aufgestellt:
"(1) Do you belive yourself to be a child of God, through faith in our Lord Jesus Christ?" (2) "Do you believe yourself to be called to the office of the Christian ministry, and that your chief motives are zeal for the glory of God, love for the Lord Jesus Christ, and desire for the salvation of men ?" (3) "Are you persuaded that the Holy Scriptures contain sufficiently all doctrines required for eternal salvation in our Lord Jesus Christ? And are you resolved out of the said Scriptures to instruct the people committed to your charge, and to teach nothing which is not agreeable thereto?" (1)"Glaubst du, daß du ein Kind Gottes bist durch den Glauben an unsern Herrn Jesu Christus"? (2) "Glaubst du, daß du zum Dienst im christlichen Amt berufen bist und daß deine Hauptbeweggründe bestehen im Eifer für Gottes Ehre, in der Liebe zum Herrn Jesus Christus und im Verlangen nach Errettung der Menschen?" (3) "Bist du überzeugt, daß die heilige Schrift alle Lehren hinreichend enthält, die zum ewigen Heil in unserm Herrn Jesus Christus notwendig sind? Und bist du entschlossen, diejenigen, die deinem Amt anvertraut sind, aus der Schrift zu unterweisen und nichts zu lehren, was damit nicht übereinstimmt?"
Empfohlene Zitierweise
Fabricius, Cajus, ProspektCorpus ConfessionumDie Bekenntnisse der ChristenheitSammlung grundlegeneder Urkunden aus allen Kirchen der Gegenwart, Berlin / Leipzig vom 1928, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 20565, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/20565. Letzter Zugriff am: 30.04.2024.
Online seit 20.01.2020.