Dokument-Nr. 289
Bazille, Wilhelm an Pacelli, Eugenio
Stuttgart, 17. Dezember 1926

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Euer Excellenz
haben der württembergischen Regierung durch Vermittlung des Herrn Ministers Bolz den Wunsch zu erkennen gegeben, mit ihr in Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung einzutreten.
Das Kultministerium ist auch nach den staatsrechtlichen Aenderungen der letzten Jahre davon ausgegangen, dass die Vereinbarungen zwischen der Württ. Regierung und dem Päpstlichen Stuhl, die den Bullen Provida solersque vom 16. August 1821 und Ad dominici gregis custodiam vom 11. April 1827 und dem Königlichen Reskript vom 24. Oktober 1827 zugrunde liegen, in unveränderter Geltung stehen. Ich verkenne jedoch nicht, dass eine Erneuerung dieser Vereinbarungen zweckmässig ist. Ich bin daher gerne bereit, die angeregten Verhandlungen über die Erneuerung der Vereinbarungen aufzunehmen.
Für die Zwischenzeit bis zur Erneuerung der Vereinbarungen hat die Württ. Regierung, der der Päpstliche Stuhl in den Vereinbarungen das Recht auf Vorlegung der Kandidatenliste bei Besetzung
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des bischöflichen Stuhles, der Domdechanei und der Kanonikate zwecks etwaiger Streichung weniger genehmer Kandidaten eingeräumt hat, auf die Ausübung dieses Rechts gegenüber dem Bischof und dem Domkapitel verzichtet, ohne dass durch die Nichtausübung dieses Rechts gegenüber dem Bischof und dem Domkapitel verzichtet, ohne dass durch die Nichtausübung dieses Rechts das Recht selbst im Verhältnis zum Päpstlichen Stuhl berührt werden soll. Das Domkapitel in Rottenburg ist daher auch bei der Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles von der Vorlegung der Kandidatenliste entbunden. Dagegen legt die Regierung Wert darauf, dass die übrigen Bestimmungen der Bulle Ad dominici gregis custodiam über die Besetzung des bischöflichen Stuhles und der Domgeistlichenstellen in der Zwischenzeit bis zur Erneuerung der Vereinbarungen in der bisherigen Weise angewendet werden. Insbesondere gehe ich davon aus, dass der seit 16. Juli d. J. erledigte bischöfliche Stuhl in Rottenburg in der durch die Bulle gegebenen Zeit durch Wahl des Domkapitels und Päpstliche Bestätigung nach den Bestimmungen der Bulle wieder besetzt werden wird. Ich darf bei diesem Anlass Euer Excellenz wohl ersuchen, hievon dem Päpstlichen Stuhl Kenntnis geben zu wollen.
Die für die Angelegenheiten der Kirchen zuständige Abteilung des Kultministeriums ist von mir ermächtigt, nach der bevorstehenden Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles mit Eurer Excellenz zunächst in unverbindliche mündliche Besprechungen über die Erneuerung der bisherigen Vereinbarungen einzutreten. Falls Euer Excellenz zu solchen Besprechungen bereit sind, darf ich anheimstellen, nach der
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Besetzung des bischöflichen Stuhles Ort und Zeit der ersten Besprechung durch Vermittlung des Württ. Gesandten in Berlin Herrn Staatsrat Dr. Bosler oder durch unmittelbare Mitteilung an den Ministerialdirektor im Kultministerium Herrn Präsident Dr. Ing. von Bälz vorzuschlagen.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Euer Excellenz
ergebenster
Kultminister
gez. Bazille
Staatspräsident.
Empfohlene Zitierweise
Bazille, Wilhelm an Pacelli, Eugenio vom 17. Dezember 1926, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 289, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/289. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 29.01.2018.