TEI-P5
Religion als Wahlfach – Einspruch des bayer. Episkopates; Rechtsrheinische Bischöfe von
Bayern 28. Januar 1919, in: Bayerischer Kurier und Münchener Fremdenblatt
Am 25. Januar (veröffentlicht 27. Jan.) hat eine Verordnung des
Unterrichtsministers den Religionsunterricht für die bayerischen Schulen als Wahlfach
erklärt und dem Belieben der Erziehungsberechtigten anheimgegeben. Von den bayerischen
Bischöfen wird diese neue kulturkämpferische Gewalttat gegen Religion und Kirche aus
rechtlichen und sittlichen, sozialen und erzieherischen Befinden einstweilen in dieser Form
zurückgewiesen. Rechte, die im Konkordat und in der II. Verfassungsbeilage § 38
unserer Kirche in bezug auf den religiösen Volksunterricht eingeräumt werden, sind der
Willkür eines einzelnen Revolutionsministers entzogen. Als unerhörte Anmaßung und als
Eingriff in das innerliche Rechtsgebiet müssen wir es bezeichnen, wenn von der Staatsschule
aus den Eltern oder Vormündern das Recht eingeräumt wird, die Kinder vom Besuch des
Gottesdienstes und "sonstigen religiösen Verpflichtungen", also von streng verpflichtenden
Kirchengeboten zu entbinden. Gewissenskonflitke bei vielen Kindern und einem guten Teil der
Lehrerwelt, Familienstreitigkeiten, endlose Beunruhigung unseres Volkes und zunehmende
sittliche [ein Wort unlesbar] der Jugend sind notwendige Folgen dieser neuen Kampfansage
gegen Religion und Kirche.
Nunmehr haben die Eltern das Wort.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 26.06.2019.
Dokument-Nr. 2963
Religion als Wahlfach – Einspruch des bayer. Episkopates; Rechtsrheinische Bischöfe von
Bayern 28. Januar 1919, in: Bayerischer Kurier und Münchener Fremdenblatt
, 29. Januar 1919
Nunmehr haben die Eltern das Wort.