Dokument-Nr. 2963

Religion als Wahlfach – Einspruch des bayer. Episkopates; Rechtsrheinische Bischöfe von Bayern 28. Januar 1919, in: Bayerischer Kurier und Münchener Fremdenblatt, 29. Januar 1919
Am 25. Januar (veröffentlicht 27. Jan.) hat eine Verordnung des Unterrichtsministers den Religionsunterricht für die bayerischen Schulen als Wahlfach erklärt und dem Belieben der Erziehungsberechtigten anheimgegeben. Von den bayerischen Bischöfen wird diese neue kulturkämpferische Gewalttat gegen Religion und Kirche aus rechtlichen und sittlichen, sozialen und erzieherischen Befinden einstweilen in dieser Form zurückgewiesen. Rechte, die im Konkordat und in der II. Verfassungsbeilage § 38 unserer Kirche in bezug auf den religiösen Volksunterricht eingeräumt werden, sind der Willkür eines einzelnen Revolutionsministers entzogen. Als unerhörte Anmaßung und als Eingriff in das innerliche Rechtsgebiet müssen wir es bezeichnen, wenn von der Staatsschule aus den Eltern oder Vormündern das Recht eingeräumt wird, die Kinder vom Besuch des Gottesdienstes und "sonstigen religiösen Verpflichtungen", also von streng verpflichtenden Kirchengeboten zu entbinden. Gewissenskonflitke bei vielen Kindern und einem guten Teil der Lehrerwelt, Familienstreitigkeiten, endlose Beunruhigung unseres Volkes und zunehmende sittliche [ein Wort unlesbar] der Jugend sind notwendige Folgen dieser neuen Kampfansage gegen Religion und Kirche.
Nunmehr haben die Eltern das Wort.
Empfohlene Zitierweise
Anlage vom 29. Januar 1919, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 2963, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/2963. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 26.06.2019.