Dokument-Nr. 298
[Lösung der Bischofsfrage], in: Deutsches Volksblatt, Nr. 61, 15. März 1927
Wie wir erfahren, wird das Domkapitel in Rottenburg demnächst die Wahl des Bischofs vornehmen. Das Domkapitel wählt aus einer vom Päpstlichen Stuhl übermittelten Liste, die drei Namen enthält. Vor der Bestätigung der Wahl wird der Päpstliche Stuhl in offiziöser Weise bei der Regierung anfragen, ob gegen den Gewählten Bedenken politischer Natur obwalten. Ueber dieses Verfahren hat sich der Päpstliche Stuhl mit Rücksicht auf die Vereinbarungen, die die Württembergische Regierung und der Päpstliche Stuhl in den Jahren 1825/27 über die Bischofswahl abgeschlossen haben, für den jetzigen Besetzungsfall mit der Regierung verständigt. Die Neugestaltung der alten Vereinbarungen ist späteren Verhandlungen nach Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhls vorbehalten.