TEI-P5
Preußische Regierung
1.) Die Preußische Regierung nimmt in Übereinstimmung mit der Reichsregierung den
Standpunkt ein, dass auch nach Erlass der neuen Reichsverfassung die zwischen dem Heiligen
Stuhl und Preußen abgeschlossenen Verträge vorläufig weiter zu Recht bestehen. Um die
Landesgesetzgebung mit der Reichsverfassung, soweit erforderlich, in Einklang zu bringen,
wird es als notwendig erachtet, dass alsbald mit dem Heiligen Stuhl entsprechende
Verhandlungen eingeleitet werden.
2.) Die Preußische Regierung erachtet eine beschleunigte Wiederbesetzung des durch das Ableben des Kardinal von Hartmann erledigten erzbischöflichen Stuhles von Köln durch Wahl nach Maßgabe der Bulle de salute animarum und des diesbezüglichen Breve Quod de fidelium für erwünscht. Gleichzeitig ist die Preußische Regierung bereit, dem Vorschlag des Herrn Nuntius Pacelli entsprechend zu erklären, dass die jetzige Wahl nicht als Präzedenzfall für die künftige Regelung ihres Verhältnisses zum Heiligen Stuhl betrachtet werden soll.
Online seit 14.01.2013.
Dokument-Nr. 3180
Preußische Regierung
: Pro-Memoria. Berlin, 29. Dezember 1919
2.) Die Preußische Regierung erachtet eine beschleunigte Wiederbesetzung des durch das Ableben des Kardinal von Hartmann erledigten erzbischöflichen Stuhles von Köln durch Wahl nach Maßgabe der Bulle de salute animarum und des diesbezüglichen Breve Quod de fidelium für erwünscht. Gleichzeitig ist die Preußische Regierung bereit, dem Vorschlag des Herrn Nuntius Pacelli entsprechend zu erklären, dass die jetzige Wahl nicht als Präzedenzfall für die künftige Regelung ihres Verhältnisses zum Heiligen Stuhl betrachtet werden soll.