Dokument-Nr. 3186

Dunkmann, Karl: Satzungen des konfessionellen Friedenbundes. [Berlin], vor dem 05. Oktober 1920

1. Der Friedensbund erstrebt persönliche Annäherung und Fühlungnahme der Bekenner beider Konfessionen. Unter grundsätzlicher Wahrung des Bekenntnisstandes soll dadurch eine Brücke geschlagen werden über der kirchlichen, religiösen, kulturellen und politischen Zerklüftung des Vaterlandes. Über aller konfessionellen Trennung soll nie vergessen werden, weder, dass wir uns gegenseitig als Christen zu achten haben, noch, dass wir gleichwertige Glieder des Vaterlandes und Deutsche sind.2. Katholiken und Protestanten fördern sich in ihren beiderseitigen öffentlichen religiösen und kirchlichen Bestrebungen. Kommt es dagegen zu Konflikten, bei denen der eine Teil als Angreifer erscheint, der andere sich verletzt fühlt, so wird der Vorstand des Friedensbundes die Angelegenheit objektiv und sorgfältig prüfen und nötigenfalls eine freimütige Anfrage an die maßgebende Instanz richten, sie sei katholisch oder evangelisch.3. Jede politische Stellungnahme liegt dem Bunde fern. Vielmehr bekämpft er die Hereinziehung des konfessionellen Gegensatzes in die Politik. Wie die Kirchen fortan ihre Angelegenheiten selbstständig regeln, so auch ihre gemeinsame Auseinandersetzung. Sie geht die öffentliche deutsche Politik nichts an. Diese ist gemeinsame Angelegenheit aller Deutschen aller Weltanschauungen.
4. Der Friedensbund wird gemeinsame Zusammenkünfte veranstalten, auf denen gemeinsame christliche und deutsche Themata zum Vortrag und zur Besprechung gelangen.
5. Der Friedensbund unterhält ein Organ als Mittel des Austausches und der öffentlichen Bekanntmachung.
Empfohlene Zitierweise
Dunkmann, Karl, Satzungen des konfessionellen Friedenbundes, [Berlin] vom vor dem 05. Oktober 1920, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 3186, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/3186. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 14.01.2013.