Dokument-Nr. 7142
Michalkiewicz, Kazimierz Mikołaj an Isenburg-Birstein, Franz Josef Fürst von
Vilnius, 05. November 1917
Eurer Durchlaucht in Beantwortung des gef. Schreibens vom 23.X.17, Abt. C. 8. Nr. 29, geheim, beehre ich mich ergebenst folgendes mitzuteilen: 1.) Die Zustimmung der russischen Regierung zu der in Frage stehenden Ernennung von Domherren brauchte in Folge der jetzigen Lage nicht eingeholt zu werden, und wurde auch nicht eingeholt.
Die Ernennung erfolgte auf Grund von Befugnissen, die ich und das Kapitel kraft unseres Amtes innehaben, und auf Grund einer spe-
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ziellen Befugnis, welche mir dazu vom Heiligen Stuhle durch das Schreiben des Herrn Kardinal Staatsekretärs vom 19 October 1911 Nr. 49282 erteilt worden ist.Auf den Punkt b) des Schreibens teile ich mit, dass der aus Russland eingetroffene Hochwürdigste Herr Bischof von Sejny mir während seines Aufenthalts in Wilna im Juli ds. Js. eröffnet hat, die Russische Regierung habe sich gelegentlich dahin geäußert, dass ihrerseits nichts im Wege stehe, damit die etwaige Ernennung der Domherren von mir vorgenommen werde.
2.) Die Installation der Domherren Wołodźko, Uszyłło, Liubianiec und Kuchta wurde von mir auf Grund der Kapitelakte vom 14. Juli 1917 Nr. 12 Seite 69 vollzogen. Außerdem hat der Herr Bischof von Sejny mich als Domherrn des Kapitels auf Grund der Kapitelakte vom 23. August 1910 installiert.
Ein Auftrag hierzu war erübrigend, da es eine Handlung der mir und dem Kapitel zuständigen Jurisdiction war.
3.) Die beiden Installationen haben am 13. und 14. Juli stattgefunden.
gez. v. Michalkiewicz
Apostolischer Administrator und Päpstlicher Protonotar
gez. Dr. L. Puciata
Pfarrer und Sekretär.