Dokument-Nr. 8591
Wilisch, Magnus
an [Jarres, Karl]
Dresden, 08. Mai 1924
Es handelt sich hier um folgende Posten:
1. Beihilfen zur Unterstuetzung von Kirchengemeinden, bisher Kap. 97 Titel 1 des Staatshaushaltsplans.
2. Beihilfe dem Wendischen Seminar zu Prag, bisher Kap. 97 Titel 3 des Staatshaushaltsplans.
3. Beihilfen fuer Studierende der Theologie und bei der Vorbereitung auf dieses Studium, bisher Kap. 97 Titel 4 des Staatshaushaltsplans.
4. Pauschsumme zu Tagegeldern und Reisekosten an Geistliche bei Besuchen unvermoegender Kranker und anderen amtlichen Reisen, bisher Kap. 97 Titel 6 des Staatshaushaltsplans.
5. Unterstuetzungen fuer dienstunfaehig gewordene Geistliche in der Oberlausitz, Beitraege zu solchen und zur Ruhegehaltsklasse fuer Geistliche in der Oberlausitz, bisher Kap 97 Titel 8 des Staatshaushaltsplans.
6. Besoldungsbeitraege fuer die Geistlichen zu Neuleutersdorf und Schirgiswalde, bisher Teil von Kap. 97 Titel 2 des Staatshaushaltsplans.
Bei allen diesen Posten handelt es sich lediglich um reine Etatseinstellungen, fuer die sich ein Rechtstitel nicht nach-
52v
weisen laesst. In gleicher Weise
sind solche Posten auch fuer die evangelisch-lutherische Religionsgesellschaft in den
diesjaehrigen Haushaltsplan nicht wieder mit aufgenommen worden. Im Uebrigen hat sich das
Ordinariat des Bistums Meissen grundsaetzlich bereit erklaert, im Rahmen der fuer das
Ordinariat geltenden kirchlichen Bestimmungen in Verhandlungen ueber eine vorlaeufige
Abloesung der Staatsleistungen einzutreten.Fuer den Minister:
I.A.
gez. Wilisch.