Dokument-Nr. 8697
Isenburg-Birstein, Franz Josef Fürst von an Michalkiewicz, Kazimierz Mikołaj
Vilnius, 19. März 1917

Abschrift
Euerer Excellenz ist bekannt, dass aus zwingenden militärischen Gründen der Bevölkerung im Etappengebiet während der Kriegszeit die Freizügigkeit nicht gestattet werden kann. Insbesondere kann ein Wohnsitzwechsel aus Gründen der militärischen Sicherheit grundsätzlich nicht erlaubt werden. Es besteht deshalb die Praxis, dass Übersiedelungsanträgen nicht stattgegeben wird, es sei denn, dass zwingende Gründe für den Wohnsitzwechsel geltend gemacht werden.
Wie bekannt und von Euerer Excellenz auch wiederholt bestätigt, ist, [sic] lässt sich die Okkupationsverwaltung die Forderung des kirchlichen Lebens im Operationsgebiete besonders angelegen sein. Es wird deshalb auch nicht verkannt, dass aus kirchlichen Gründen vereinzelte Versetzungen von Pfarrern
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trotz der Kriegszeit sich nicht umgehen lassen. In solchen Fällen ist die Verwaltung bereit, dem Übersiedelungsantrage stattzugeben, sofern kirchliche Gründe ihn notwendig machen und diese eingehend dargelegt werden.
In letzter Zeit hat sich die Erscheinung bemerkbar gemacht, dass sich die Pfarrer oft nicht an die deutschen Vorschriften über den Reise- und Briefverkehr im besetzten feindlichen Gebiete halten. Es mussten ihnen deshalb die Bestimmungen hierüber nachdrücklich ins Gedächtnis zurückgerufen werden, um unliebsamen schweren Bestrafungen vorzubeugen.
I. V.
(Unterschrift).
Empfohlene Zitierweise
Isenburg-Birstein, Franz Josef Fürst von an Michalkiewicz, Kazimierz Mikołaj vom 19. März 1917, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 8697, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/8697. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 10.03.2014.