Dokument-Nr. 995
Karevičius, Pranciškus
an Bartuška, Vincas
Kowno, 17. August 1917
Zudem hat Seine Heiligkeit durch das Reskript vom 10.2.17 (Act. Ap. S. Nr. 3 1917) nicht mir allein, sondern mir zusammen mit den anderen Bischöfen Litauens die Vollmacht gegeben, den katholischen Episkopat zur Veranstaltung der Kollekte einzuladen; es ist klar, dass auch die Unterschriften der beiden anderen Bischöfe – von Wilna und Seiny – sowie ihre Beteiligung an der Veranstaltung des Opfertages als unbedingt notwendig zu betrachten waren.
Gegen meine Reise nach der Schweiz würde von seiten der deutschen Regierung nichts im Wege stehen. Meinerseits jedoch erachte ich es augenblicklich für unmöglich, mich aus der Diözese zu entfernen; deshalb kann ich die vom Komitee in Aussicht genommene Reise zur Zeit nicht antreten. Zudem bin ich fest überzeugt, dass das Exekutiv-Komitee nun in der Lage ist, die Weltkollekte in den Grenzen der ihm zustehenden Kompetenz erfolgreich und zweckmässig zu bewerkstelligen.
Es ist recht erwünscht, dass ein Teil von den Unterstützungsgelder schon jetzt zur Linderung der Not im Lade hierher
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übersandt werde. Die Gelder könnten mir auf demselben Wege, wie die früher überwiesene Päpstliche Spende, durch Vermittlung des Deutschen Gesandten in der Schweiz und der "Deutschen Bank" an die "Ostbank für Handel und Gewerbe" – Zweigniederlassung Kowno – übersandt werden.gez. Fr. Karevičius,
Bischof.
Für die Richtigkeit: Sekretär
Faulys
Domherr.