TEI-P5
Am 11. November 1918 erklärte die Republik Lettland ihre Unabhängigkeit; eine
Verfassung wurde am 15. Februar 1922 verabschiedet und trat am 7. November
desselben Jahres in Kraft. Zwar galt die Anerkennung durch den Vatikan als
"Prestigefaktor" (SAMERSKI, S. 289) für junge Staaten. Dennoch kam es erst 1925 zur
Aufnahme diplomatischer Beziehungen durch die Errichtung einer Internuntiatur, nachdem die
lettische Regierung den Wunsch nach einer Vertretung des Heiligen Stuhls in Riga geäußert
hatte (Dokument Nr. 7952). Internuntius wurde 1926 Erzbischof
Antonio Zecchini SJ, der zuvor Apostolischer Administrator in Lettland sowie
Apostolischer Delegat für Estland, Lettland und Litauen war. 1928 wurde die Internuntiatur
zur Apostolischen Nuntiatur erhoben.
Ein Konkordat wurde jedoch bereits am 15. November 1922 geschlossen - nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten der lettischen Verfassung.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 20.01.2020. Als PDF anzeigen
Diplomatische Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Lettland
Ein Konkordat wurde jedoch bereits am 15. November 1922 geschlossen - nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten der lettischen Verfassung.
Literatur
Konkordat mit Lettland vom 30. Mai 1922; Schlagwort
Nr. 18195
.

MARCHI, Giuseppe de, Le Nunziature Apostoliche dal 1800 al 1956 (Sussidi Eruditi 13),
Roma 1957, S. 161.
O'ROURKE, Edouard, Lettland, in: Lexikon für Theologie und Kirche 6 (1934),
Sp. 527 f.
SAMERSKI, Stefan, Kirchenrecht und Diplomatie. Die Konkordatsära in der
Zwischenkriegszeit, in: ZEDLER, Jörg (Hg.), Der Heilige Stuhl in den internationalen
Beziehungen 1870-1939, München 2010, S. 285-298.
Zecchini SJ, Antonino; Biographie Nr. 14050
.

Empfohlene Zitierweise
Diplomatische Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Lettland, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1303, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1303. Letzter Zugriff am: 19.05.2025.