Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 änderte andere Reichsgesetze ab und regelte vor allem eine Anzahl von gesetzlichen Auslegungsvorschriften in Anlehnung an die räumliche und zeitliche Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Auslegungsvorschriften betrafen vor allem Einwirkungen auf das bisherige Landrecht und konkrete Rechtsverhältnisse. Ebenso wurde das Verhältnis des räumlichen Herrschaftsgebiets zum internationalen Privatrecht bestimmt.
Literatur
KUHLENBECK, Ludwig, Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins, Berlin 1901, S. 1 f.
Empfohlene Zitierweise
Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz vom 18. August 1896, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 15058, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/15058. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 25.02.2019.Als PDF anzeigen