Una Sancta, Anmerkung der Schriftleitung zur Indizierung Wittigs
"Anm. d. Schriftltg. Wittigs Indizierung – wie überhaupt jeder Sieg eines exklusiven Integralismus über wahrhaft katholische Weite – ist nicht nur eine 'innere' Angelegenheit der römisch-katholischen Kirche; sie ist zugleich ein Schlag, der dem ökumenischen Bewußtsein und dem ökumenischen Verlangen versetzt wird. In der Meinung, die Gefahr einer 'modernistischen' Religionsauflösung bannen zu müssen, hat die römische Kirche hier ihrerseits die fürchterlich ernste Gefahr der Religionsverengung heraufbeschworen. Der 'Fall Wittig' ist ein Sturmzeichen. – Zu dem 'Vorwurf des Lutheranismus' verweisen wir auch auf das, was hier jüngst (S. 94 f.) von römisch-katholischer Seite ausgeführt wurde. Wittig gehört eben zu den Christen, die gleichsam eben noch im Zeitalter vor der Kirchenspaltung leben und noch 'evangelisch' und 'katholisch' in einem sind. 'In der Tat', schreibt Georg Risse (im Hochschulblatt der 'Frankftr. Ztg.' Nr. 17 vom 7.1.26), 'kann man die mit Wittig eingeleitete Bewegung vom Standort des gläubigen Katholiken aus als die – die Statik des Dogmensystems nicht berührende, vielmehr in der Dynamik des historischen Ablaufs sich vollziehende – 'Heimholung' des lutherischen Wahrheitsgehaltes betrachten, die nunmehr mit dem Abklingen der gegenreformatorischen Aktion möglich und notwendig wird … Man darf annehmen, daß die geistige Auseinandersetzung, die Wittig angeregt hat, weitergehen und schließlich die Liquidation der Gegenreformation in die Wege leiten wird.' (Übrigens brachte die 'Frankftr. Ztg.' schon vorher, in Nr. 927 vom 13.12.25, einen beachtenswerten Artikel 'Hehn und Wittig' aus der Feder des bekannten Marburger Kirchenhistorikers Heinr. Hermelink.)"
Literatur
Anmerkung der Schriftleitung, in: Una Sancta 2,2 (1926), S. 179.