Vereinbarung über Kriegs- und Zivilgefangene zwischen der Deutschen und der Großbritannischen Regierung vom 2. Juli 1917
1.) Wiederaufnahme der bereits vereinbarten Austauschtransporte,
2.) Entlassung kranker und verwundeter Kriegsgefangener und deren Internierung in neutralen Ländern,
3.) Internierung der nicht weniger als 18 Monate gefangen gehaltenen Offiziere und Unteroffiziere in einem neutralen Lande,
4.) Internierung kranker Zivilgefangener in den Niederlanden,
5.) Verteilung der in den Niederlanden unterzubringenden Kriegs- und Zivilgefangenen,
6.) Entlassung von bisher zurückgehaltenem Sanitätspersonal,
7.) Bestrafung der Fluchtversuche von Kriegsgefangenen,
8.) Aussetzung von Strafen für Kriegs- und Zivilgefangene,
9.) Vergeltungsmaßnahmen gegen Kriegs- und Zivilgefangene,
10.) Beschleunigte Ablieferung von Paketsendungen und
11.) Nachricht über Gefangennahme von Kriegsgefangenen.
Quellen
Vereinbarung über Kriegs- und Zivilgefangene zwischen der Deutschen und der
Großbritannischen Regierung vom 2. Juli 1917, in: SCHEIDL, Franz, Die
Kriegsgefangenschaft. Von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Eine völkerrechtliche
Monographie, Berlin 1943, S. 113-116.
Literatur
HINZ, Uta, Gefangen im Großen Krieg. Kriegsgefangenschaft in Deutschland 1914-1921
(Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte NF 19), Essen 2006, S. 87,
Anm. 80.
SPEED, Richard B., Prisoners, Diplomats and the Great War. A Study in the
Diplomacy of Captivity (Contributions in Military Studies 97), New York, NY / Westport,
CT / London 1990, S. 37 f.