TEI-P5
"Die Konferenz ist der Ansicht, daß nach Art. 137 Abs. 3 die auf einem
landesherrlichen Hoheitsrechte beruhenden Patronate fortgefallen sind; dagegen wird nichts
mit Erfolg dagegen [sic] zu machen sein, daß die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden
Patronate bestehen bleiben; die Konferenz wünscht aber, daß die Ausübung des
Präsentationsrechtes an den Terna-Vorschlag des Bischofs gebunden sei."
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
Fuldaer Bischofskonferenz 1920 vom 17.-20. August, Nr. 2 n
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz, 17.-20. August 1920, in: HÜRTEN, Heinz
(Hg.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1:
1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn
u. a. 2007, Nr. 120, S. 235-250, hier 237.
