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                        Mit dem Amt des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz war zur Zeit des Heiligen
        Römischen Reichs Deutscher Nation stets das Reichserzkanzleramt verknüpft. Hatten die mit
        den anderen Kurfürsten verbundenen Erzämter seit dem späten Mittelalter nurmehr
        zeremoniellen Charakter, nahm der Reichserzkanzler weiterhin praktische Aufgaben in der
        Reichsverwaltung wahr. Die wichtigste bestand in der Leitung der Reichshofkanzlei, wenn auch
        ein unmittelbarer Einfluss des Erzkanzlers auf die Kanzlei und deren personelle
        Zusammensetzung nicht zu jeder Zeit gegeben war. Starken Einfluss auf die Reichsgeschäfte
        hatte der Erzkanzlers in herrscherlosen Zeiten: Er fungierte zwischen dem Tod des alten und
        der Wahl eines neuen Kaisers als Reichsverweser. Bei der Kaiserwahl kam ihm die Rolle des
        Wahlleiters zu. Eine dritte zentrale Funktion besaß der Mainzer Kurfürst auf dem
        Immerwährenden Reichstag. Als Inhaber des Reichsdirektoriums leitete er die Sitzungen und
        organisierte die Abstimmungen in dieser Ständevertretung des Reichs. Reichsrechtlich war der
        Erzbischof von Mainz in seiner Rolle als Erzkanzler somit nach dem Kaiser der
        zweitwichtigste Mann im Reich. Das Amt erlosch mit dem Ende des Alten Reichs
        1806. 
                        
                             
                        
                             
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    Reichserzkanzler
Literatur
HOKE, Rudolf, Reichskanzlei, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte,
            Bd. 4, Berlin 1990, Sp. 662-667.
                        Empfohlene Zitierweise
Reichserzkanzler, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3180, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3180. Letzter Zugriff am: 31.10.2025. 
                    