Preußische Kabinettsorder vom 25. September 1834 über Dotationsansprüche der Pfarreien und Kirchengemeinden
Im Verlauf der 1820er und 1830erJahre berührten verschiedene Anträge von Pfarreien auf staatliche Dotation diese Frage. Als zuletzt 1833 die Pfarrei Geistingen (heute ein Stadtteil von Hennef an der Sieg) einen solchen Antrag stellte, verfassten Kultusminister Karl Sigmund Franz Freiherr vom Stein zum Altenstein und Finanzminister Karl Georg Maaßen im Auftrag des Königs am 19. August 1834 ein Gutachten als Richtschnur für die Entscheidung des Königs. Auf dieses Bezug nehmend sprach der König der Gemeinde eine jährliche Dotation von 100 Reichstalern zu. Da die Order nicht publiziert, sondern nur inoffiziell bekannt wurde, war in der Folgezeit umstritten, ob sie eine allgemeingültige Norm setzte oder lediglich eine Einzelfallentscheidung darstellte.
Literatur
TRIEPEL, Heinrich, Das Reichsgericht und die preußische Kabinettsorder vom
25. September 1834 über Dotationsansprüche der Pfarreien und Kirchengemeinden, in:
Archiv des öffentlichen Rechts 44 / NF 5 (1923), S. 206-231, in: www.jstor.org (Letzter Zugriff am: 23.05.2019)
[Mit Abdruck des Textes der Order].