Deutschnationale Volkspartei (DNVP), Antrag in der Verfassunggebenden Nationalversammlung gegen das Gesetz über die Verlängerung der Verfassunggebenden Nationalversammlung
1. Die Regierung sollte der Nationalversammlung mitteilen, welche Gesetze sie ihr noch vorzulegen gedenke,
2. Die Nationalversammlung sollte so schnell wie möglich Entwürfe für ein Reichstagswahlgesetz, ein Gesetz zur Wahl des Reichspräsidenten sowie Gesetze über Volksentscheid- und begehren vorlegen,
3. Die Nationalversammlung sollte sich zum 1. Mai für aufgelöst erklären.
In der Nationalversammlung wurde dieser Antrag am 9. März 1920 verhandelt. Den beiden ersten Punkten wurde mehrheitlich zugestimmt. Punkt drei des Antrages wurde in namentlicher Abstimmung mit 176 zu 60 Stimmen abgelehnt.
Quellen
Antrag. Nr. 2286, in: Verhandlungen der verfassunggebenden Deutschen
Nationalversammlung, Bd. 341: Anlagen zu den Stenographischen Berichten.
Nr. 1859 bis 2467, Berlin 1920, S. 2444, in: www.reichstagsprotokolle.de (Letzter Zugriff am: 21.01.2014)
152. Sitzung. Dienstag den 9. März 1920, in: Verhandlungen der
verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 332: Von der
138. Sitzung am 16. Januar 1920 bis zur 158. Sitzung am 30. März
1920, Berlin 1920, S. 4781-4832, 4792-4832, in: www.reichstagsprotokolle.de (Letzter Zugriff am: 21.01.2014).