Laisierungsverfahren für Priester

Die Laisierung ist "die Aufhebung der durch den gültigen Weiheempfang erworbenen besonderen Gliedschaftsstellung des geistlichen Standes" (EICHMANN / MÖRSDORF, S. 335). Durch die Laisierung wird nicht die Weihe rückgängig gemacht, die gemäß katholischer Dogmatik und nach can. 732, § 1 CIC/1917 einen unauslöschlichen Charakter verleiht. Lediglich die Ausübung der Rechte, die mit der Weihe verbunden sind, gehen durch die Laisierung verloren.
Bei der Laisierung gab es einen Unterschied zwischen der Laisierung von Minoristen (can. 211, § 2) und Majoristen (can. 211, § 1). Minoristen meinte Männer, die die ehemaligen niederen Weihen (Ostiarier, Lektor, Exorzist, Akolyth) empfangen hatten. Im Gegensatz dazu hatten Majoristen die höheren Weihen (Subdiakon, Diakon, Priester, Bischof) empfangen. Minoristen konnten aus eigenem Willensentschluss aus dem geistigen Stand ausscheiden und eine Ehe schließen.
Bei den Majoristen wurde je nach Weihegrad unterschieden. Es gab eine Form des freiwillig beantragten, und eine des zwangsmäßigen Ausscheidens. Subdiakone und Diakone konnten den Heiligen Stuhl auf freiwilliger Basis um Laisierung bitten und durch einen Gnadenakt vom Zölibat befreit werden.
Für einen Priester oder einen Bischof galt der Gnadenakt des Heiligen Stuhls mit der Befreiung vom Zölibat grundsätzlich nicht. Nur ein Priester, der zur Weihe gezwungen worden war, konnte bei der Sakramentenkongregation ein Laisierungsurteil beantragen, das ihn in den Laienstand zurückversetzte und auch vom Zölibat entpflichtete (can. 1993, § 1).
Zwangsmäßig war das Ausscheiden, wenn es durch die Strafe der Degradation erfolgte (cann. 2298 n. 12, 2305).
Quellen
1917 Codex Iuris Canonicis, in: www.jgray.org (Letzter Zugriff am: 09.03.2016).
Codex Iuris Senior in: www.catho.org (Letzter Zugriff am: 09.03.2016).
GASPARRI, Pietro (Hg.), Codex Iuris Canonici. Pii X Pontificis Maximi iussu digestus Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus, Rom 1917, in: archive.org (Letzter Zugriff am: 11.03.2016)
Literatur
EICHMANN, Eduard / MÖRSDORF, Klaus, Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici, Bd. 1: Einleitung, Allgemeiner Teil und Personenrecht, München / Paderborn / Wien 71953, S. 335-337.
Empfohlene Zitierweise
Laisierungsverfahren für Priester, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1140, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1140. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 20.01.2020.
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