Prälatenhabit
Ihnen ist das Tragen eines violetten - bei Kardinälen dementsprechend roten - Talars unter dem Rochett (Chorrock) gestattet, ebenso eines Pileolus in der entsprechenden Farbe. Bei den Ehrenprälaten ist die Kleidung noch einmal ausdifferenziert: Während die Prälaten und Apostolischen Protonotare der eben skizzierten Kleiderordnung folgen, ist für die Hausprälaten, Päpstlichen Kammerherren, Geheim- und Ehrenkapläne (Monsignori) ein schwarzer Talar mit violetten Knöpfen und violettem Zingulum vorgeschrieben.
Bei feierlichen, nicht-gottesdienstlichen Anlässen sind alle Prälaten dazu angehalten, den "Habitus Pianus" zu tragen: Ein schwarzer Talar mit violettem - bei Karidnälen entsprechend rotem - Futter, Saum, Kollar, Nähten und Knöpfen. Bischöfe tragen diesen mit einem Schulterkragen und können auch einen Ferraiolo darüber anlegen.
Bei Ordensgeistlichen entfällt häufig die Vielzahl an Chorkleidung, da diese ihren Ordenshabit tragen. Sie beschränken sich häufig lediglich auf den Pileolus in entsprechender Farbe.
Literatur
BERGER, Rupert, Prälat, in: DERS., Pastoralliturgisches Handlexikon. Das Nachschlagewerk für
alle Fragen zum Gottesdienst, Freiburg im Breisgau 32005,
S. 415.
GUGGENBERGER, Karl, Prälaten, in: Lexikon für Theologie und Kirche 8 (1936), Sp. 426 f.
MARITZ, Heinz, Prälat, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 8 (1999), Sp. 504 f.