Bayerische Verfassung vom 26. Mai 1818

Das Königreich Bayern erhielt seine erste Verfassung am 1. Mai 1808 während der Zeit des Rheinbündnisses. Auf dem Wiener Kongress 1815 beauftragte König Maximilian I. Josef das Ministerium Montgelas damit, die Verfassung den neuen Verhältnissen anzupassen. Nach dem Sturz des Ministeriums Montgelas am 2. Februar 1817 wurde die Arbeit an der Verfassung beschleunigt. Schließlich trat die Verfassung am 26. Mai 1818 ohne Mitwirkung einer Volksvertretung in Kraft. Als Beilage II zur bayerischen Verfassung wurde das Religions-Edikt erlassen, das einige Vorschriften des Bayernkonkordates vom 24. Oktober 1817 begrenzte. Das Konkordat selbst wurde zusammen mit dem sogenannten Protestantenedikt am 22. Juli 1818 als Anhang zum Religionsedikt veröffentlicht. Beide waren aber nicht Bestandteil der Verfassung, sondern wurden als einfache Gesetze verkündet. Damit war das Konkordat nur für innerkirchliche Angelegenheiten gültig und gegenüber der Verfassung und dem Religionsedikt subsidiär.
Literatur
Verfassungsurkunde für das Königreich Bayern vom 26. Mai 1818, in: HUBER, Ernst Rudolf (Hg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850, Stuttgart u.a. 31978, Nr. 53, S. 155-172.
Konkordat mit Bayern vom 5. Juni 1817; Schlagwort Nr. 11044.
Religionsedikt in Bayern vom 26. Mai 1818; Schlagwort Nr. 13060.
Empfohlene Zitierweise
Bayerische Verfassung vom 26. Mai 1818, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 13073, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/13073. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 26.06.2019.
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