Nach der Kapitulation der deutschen Streitkräfte 1918 und dem Versailler Vertrag
1919, der das stehende Heer auf 100.000 Mann reduzierte, wurde die überkommene
evangelische Militärseelsorge provisorisch fortgeführt. Nachdem Feldpropst Max Wölfing Ende
1918 aus dem Dienst ausgeschieden war, nahm Erich Schlegel ab Januar 1919 die Geschäfte
wahr. Das Gesetz über die Organisation der Reichswehr vom 23. März 1920 sicherte den
Fortbestand der evangelischen Militärseelsorge. Schlegel wurde zum Feldpropst ernannt. Im
August 1929 fasste das Reichswehrministerium die einschlägigen Erlasse und Verordnungen in
einer "evangelisch-militärkirchlichen Dienstordnung für das Reichsheer und die Reichsmarine"
zusammen. Planmäßig angestellte Militärpfarrer und nebenberuflich vertraglich beauftragte
Zivilgeistliche, also die Standortpfarrer, leisteten die Militärseelsorge. Der
Bekenntnisstand sowie die Durchführung von Gottesdiensten und Amtshandlungen entsprach den
Vorgaben der Landeskirche am jeweiligen Standort. Der Feldpropst wurde vom Reichspräsidenten
mit Zustimmung des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses ernannt und war unmittelbarer
Vorgesetzter der Militärpfarrer. 1926 erschien ein "evangelisches Gesang- und Gebetbuch für
das Reichsheer und die Reichsmarine".
Literatur
SCHÜBEL, Albrecht, 300 Jahre evangelische Soldatenseelsorge, München 1964,
S. 56 f., 63-68.
Empfohlene Zitierweise
Evangelische Militärseelsorge in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1320, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1320. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 26.06.2019.Als PDF anzeigen