Apostolische Konstitution Pius' X. "Sapienti consilio de romana curia" vom 29. Juni 1908
Bereits unter Leo XIII. wurde von verschiedenen Seiten eine Straffung der kurialen Bürokratie angemahnt. Diesen Forderungen kam Pius X. mit der Neuumschreibung der Kompetenzen der Kongregationen, Tribunale und Offizien innerhalb der vatikanischen Verwaltung nach. Die Kurie sollte in Zukunft aus 11 Kongregationen, 3 Tribunalen und 4 Offizien bestehen. Grundlegend wurde nun stärker zwischen Verwaltung (Kongregationen) und Rechtsprechung (Tribunale) unterschieden, um Kompetenzüberschneidungen der Einzelbehörden zu vermeiden. Konkrete Regelungen und allgemeine Verordnungen wurden im angehängten Dokument "Ordo servandus in sacris congregationibus tribunalibus officiis romanae curiae" festgelegt.
Hinsichtlich der Arbeit von Agenten, die den Kontakt zu den Behörden der Kurie ermöglichen sollten, und der dadurch anfallenden Gebühren wurde zwischen Privatpersonen und Bischöfen unterschieden. Für Erstere gab es Kontaktmöglichkeiten zur Kurie über die Agenten auf den unterschiedlichen Ebenen der kirchlichen Hierarchie. Dabei fielen entsprechende Gebühren an, die in der jeweiligen Landeswährung geleistet werden konnten. Den Bischöfen stand ein direkter Kontakt zu den Dikasterien zu, was auch einen direkten Zahlungsverkehr mit Rom einschloss. Beiden Bereichen standen gestaffelte Zahlungsmöglichkeiten offen, die verhindern sollten, dass ärmere Gläubige, Kleriker oder Diözesen auf die Inanspruchnahme der kurialen Verwaltung verzichteten.
Quellen
Apostolische Konstitution "Sapienti consilio de romana curia" vom 29. Juni 1908,
in: Actae sanctae sedis 41 (1908), S. 425-440, in: www.vatican.va (Letzter Zugriff am: 10.02.2016).
Ordo servandus in sacris congregationibus tribunalibus officiis romanae curiae vom
29. Juni 1908, in: Acta Apostolicae Sedis 1 (1909), S. 36-108, hier 53-58, in: www.vatican.va (Letzter Zugriff am: 10.02.2016).
Literatur
SCHMIDT, Julius, Neuordnung der römischen Kurie, in: Pastor bonus. Trierer
theologische Zeitschrift 21 (1908), S. 240-244.