Oktoberrevolution in Russland
Der Aufstand war so geplant, dass er mit dem Beginn des 2. Allrussischen Sowjetkongresses zusammenfiel, in dem die Bolschewiki die Mehrheit hatten. So konnte die Revolution juristisch abgesichert werden: der Sowjetkongress beschloss unter anderem die Entmachtung der Gutsherren und Kapitalisten sowie die Aufnahme von Friedensverhandlungen mit dem Deutschen Reich. Diese führten zum Waffenstillstandsabkommen vom 15. Dezember 1917 und zum Friedensvertrag von Brest-Litowsk vom 3. März 1918.
Lenin rief die Sozialistische Sowjetrepublik unter der Führung eines Rats der Volkskommissare aus. Die eigentliche Führung des Staates lag jedoch in der Hand der Kommunistischen Partei (KPD), den Bolschewiki, und wurde vom Politbüro unter Lenin organisiert. Da die Bolschewiki bei den Wahlen zur Verfassunggebenden Nationalversammlung am 11. November 1917 eine Niederlage erlitten, ließ Lenin die Nationalversammlung im Januar 1918 unter Waffengewalt auflösen. Durch die Revolution war den Bolschewiki lediglich St. Petersburg in die Hände gefallen. Der folgende Bürgerkrieg der "Roten Armee" gegen die "Weiße Armee" zog sich bis ins Jahr 1921. Durch die drastischen Maßnahmen der Tscheka, der "Außerordentlichen Kommission für den Kampf gegen die Konterrevolutionäre und Sabotage", die in den folgenden Jahren hunderttausende politische Gegner tötete, konnten die Bolschewiki ihre Machtposition festigen.
Die Oktoberrevolution stellt eine der wichtigsten Zäsuren des 20. Jahrhunderts dar. Sie stand am Beginn der politisch-sozialen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Russland. Sie war für den späteren Ost-West-Konflikt konstituierend.
Literatur
ALTRICHTER, Helmut (Hg.), Die Sowjetunion. Von der Oktoberrevolution bis zu Stalins Tod, Bd. 1, München 1986.
HAUMANN, Heiko (Hg.), Die Russische Revolution 1917, Köln u. a. 2007.
HILDERMEIER, Manfred, Die Sowjetunion 1917-1991 (Oldenbourg Grundriss der Geschichte, 31), München 22007, S. 13-21, 109-111.