Bundesrat (Schweiz)
Die Bundesräte sind zugleich Regierungsmitglieder und Vorsteher von Departements der Bundesverwaltung. Die Arbeit der Regierungsmitglieder erfolgt kollegial, es gibt weder einen Regierungschef noch einen Staatpräsidenten. Der schweizerische Bundespräsident ist den anderen Bundesräten als primus inter pares faktisch gleichgestellt und hat vor allem die formelle Leitung des Regierungskollegiums inne. Durch die umfassende Kompetenzerweiterung des Bundes seit 1848 wurde das Kollegialsystem jedoch bald de facto durch ein Ministerialsystem ersetzt.
Die Bundesräte werden nach Gesamterneuerungswahlen des Nationalrats durch die Bundesversammlung für vier Jahre gewählt oder bestätigt. Eine Abberufung durch die Bundesversammlung ist de iure nicht vorgesehen. Bis 1999 durfte pro Kanton nur ein Mitglied im Bundesrat vertreten sein. Der Bundesrat war zunächst von den radikal-liberalen Mehrheitsparteien dominiert. 1891 wurde erstmals ein katholisch-konservativer Politiker Bundesrat, 1919 waren es erstmals zwei. Andere Parteien folgten erst später.
Literatur
ALTERMATT, Urs, Bundesrat, in: Historisches Lexikon der Schweiz, in: www.hls-dhs-dss.ch (Letzter Zugriff am: 04.11.2019).
ALTERMATT, Urs (Hg.), Die Schweizer Bundesräte. Ein biographisches Lexikon, Zürich
u. a. 1991.