Protest der rechtsrheinischen bayerischen Bischöfe gegen den Erlass vom 25. Januar 1919

In der "Protesterklärung des bayerischen Episkopats gegen die Verordnung des Kultusministers Johannes Hoffmann über den Besuch des Religionsunterrichts" vom 28. Januar 1919 wendeten die Bischöfe sich gegen die von ihnen als kulturkämpferisch bewertete "Verordnung über den Besuch des Religionsunterrichts" vom 25. Januar 1919, die den Religionsunterricht zu einem Wahlfach erklärte und die Entscheidung über die Teilnahme den Erziehungsberechtigten anheimstellte.
Dabei beriefen sich die Bischöfe auf das bayerische Konkordat von 1817 und das bayerische Religionsedikt von 1818. Des Weiteren warnten sie davor, dass diese Maßnahme viele Kinder und Lehrer in Gewissenskonflikte stürzen, Familienstreitigkeiten hervorrufen, das Volk beunruhigen und die Jugend sittlich verwildern lassen werde.
Quellen
Protesterklärung des bayerischen Episkopats gegen die Verordnung des Kultusministers Johannes Hoffmann über den Besuch des Religionsunterrichts vom 28. Januar 1919, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 76, S. 90.
Verordnung über den Besuch des Religionsunterrichts (25. Januar 1919), in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 75, S. 89 f.
Empfohlene Zitierweise
Protest der rechtsrheinischen bayerischen Bischöfe gegen den Erlass vom 25. Januar 1919, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 16000, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/16000. Letzter Zugriff am: 25.04.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 26.06.2019.
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