Plebiszit in Oberschlesien vom 20. März 1921

Im Versailler Vertrag wurde kein Termin für das Plebiszit in Oberschlesien festgelegt. Der Streit um die "Emigrantenfrage", die Zulassung gebürtiger, aber nicht mehr ortsansässiger Oberschlesier, zog sich hin und erst im Februar 1921 konnte sich der alliierte Botschafterrat auf einen Termin, den 20. März 1921, einigen.
Beim oberschlesischen Plebiszit fielen bei einer Wahlbeteiligung von 97,5 Prozent 40,4 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf Polen und 59,6 Prozent auf das Deutsche Reich. Sieben der 18 Landkreise wiesen eine polnische Mehrheit auf, wobei die darin liegenden Städte eine deutliche deutsche Majorität hatten. In Folge dieses Abstimmungsergebnisses forderte das Deutsche Reich die Inkorporation OberschlesienS. Polen hingegen forderte eine Teilung Oberschlesiens an der Linie Rosenberg – Oppeln – Ratibor, der sogenannten "Korfanty-Linie", wodurch es das Industriegebiet für sich sichern wollte. Artikel 88 des Versailler Vertrags bot die Möglichkeit der Teilung des Abstimmungsgebietes nach Gemeinden und Bezirken "unter Berücksichtigung sowohl der Willensbekundung der Einwohner als auch der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften." Während sich die Alliierten auf keine Teilungslinie festlegen konnten, brach in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai der III. Polnische Aufstand loS. Die legendäre Schlacht am Annaberg am 21. Mai gilt als Wendepunkt der militärischen Auseinandersetzung – im Juni konnte ein Waffenstillstandsabkommen geschlossen werden.
Die Verhandlungen der Alliierten zogen sich bis Oktober hin. Sowohl anhand der Abstimmungsergebnisse als auch vor allem anhand wirtschaftlicher Interessen legte die Botschafterkonferenz am 20. Oktober 1921 die Teilungslinie für Oberschlesien fest. Die wichtigen städtischen Industriezentren, die sich eindeutig für den Verbleib beim Deutschen Reich ausgesprochen hatten, deren Hinterland sich jedoch ebenso eindeutig für die Integration in die Polnische Republik ausgesprochen hatten, gingen zusammen mit dem Großteil der Rohstoffvorkommen an Polen.
Durch den Teilungsbeschluss des Botschafterrats fielen ca. 180 Pfarreien des Fürstbistums Breslau mit rund einer Million Katholiken an Polen. Auf Wunsch des Heiligen Stuhls schuf der Breslauer Fürstbischof Adolf Kardinal Bertram bereits am 24. Oktober 1921 ein fürstbischöfliches Delegaturamt für das zukünftige Polnisch-Oberschlesien, dem er den Erzpriester Johannes Kapitza in Tichau vorstelllte.
Quellen
Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 16. Juli 1919, in: Reichsgesetzblatt 1919, Nr. 140, S. 841, hier: Artikel 88, § 5, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 04.09.2012).
Literatur
FALTER, Jürgen / LINDENBERGER, Thomas / SCHUMANN, Siegfried, Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919-1933, München 1986, S. 118.
HINKEL, Sascha, Adolf Kardinal Bertram. Kirchenpolitik im Kaiserreich und in der Weimarer Republik (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 117), Paderborn u. a. 2010, S. 185-191.
HITZE, Guido, Carl Ulitzka (1873-1953) oder Oberschlesien zwischen den Weltkriegen (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 40), Düsseldorf 2002, S. 346-376.
BÜTTNER, Ursula, Weimar. Die überforderte Republik. 1918-1933, in: BENZ, Wolfgang (Hg.), Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 18: 20. Jahrhundert (1918-2000), Stuttgart 2010, S. 171-767, hier 385 f.
SCHATTKOWSKY, Ralph, Deutschland und Polen von 1918/19 bis 1925. Deutsch-polnische Beziehungen zwischen Versailles und Locarno (Europäische Hochschulschriften III 619), Frankfurt am Main u. a. 1994, S. 41-63.
Empfohlene Zitierweise
Plebiszit in Oberschlesien vom 20. März 1921, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 16064, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/16064. Letzter Zugriff am: 11.12.2024.
Online seit 14.01.2013, letzte Änderung am 25.03.2013.
Als PDF anzeigen