Hirtenbrief des Freiburger Erzbischofs Karl Fritz vom 13. Dezember 1923
Reichskanzler Wilhelm Marx hatte angesichts der prekären finanziellen Lage des Deutschen Reichs im Nachgang zur Inflation weitreichende Sparmaßnahmen angekündigt, die auch eine deutliche Reduzierung der Gehälter von Seelsorgsgeistlichen beinhalteten. Erzbischof Fritz erkannte in seinem Hirtenbrief die Maßnahmen als notwendig an und lobte den Staat für die in der Vergangenheit erfolgten finanziellen Zuwendungen für den Klerus. Er begründete seine Zustimmung zum geplanten staatlichen Vorgehen damit, dass der Klerus gerade in einer Zeit, in der viele Arbeiter unter Lohnkürzungen oder Entlassungen zu leiden hatten, keine Ausnahme bilden dürfe. Gleichzeitig mahnte der Erzbischof die schlechte Lage der Geistlichen an, die trotz der Einnahmen aus der Kirchensteuer oft nur minimale Mittel zur Verfügung hatten. Fritz schlug eine Lastenverteilung für das Erzbistum Freiburg vor, die beinhaltete, dass der Staat weiterhin die Pfarrer versorgen sollte, während die Pfarrgemeinden und Kirchenstiftungen für die übrigen 1.300 Priester im Seelsorgsdienst sowie die kranken und pensionierten Geistlichen aufkommen sollten. Der Erzbischof kündigte eine Weihnachtskollekte an, die diesem Zweck dienen sollte.
Quellen
Hirtenbrief vom 13. Dezember 1923, in: Anzeigenblatt für die Erzdiözese Freiburg
30, 13.12.2015, S. 357-360.
Literatur
Il clero cattolico senza stipendi, in: L'Osservatore Romano Nr. 11 vom 13. Januar 1924,
S. 1.