Republikanischer Richterbund
Die Gründung des RR fand vor allem in Nord- und Mitteldeutschland ein Echo, in Süddeutschland dagegen kaum. Er hatte Anfang 1923 laut eigenen Angaben nur einige zwanzig Mitglieder. Der Höchststand der Mitgliederzahl war Anfang der 1930er Jahre mit ca. 800 erreicht, von denen ca. 500 Richter und Staatsanwälte waren. Der DRB dagegen hatte zeitgleich ca. 12.000 Mitglieder. Vorsitzender des RR war Wilhelm Israel Kroner.
Das Ziel des RR, die demokratische Republik auf Grundlage der Weimarer Verfassung zu stärken, wurde in der überwiegend national-konservativen Richterschaft abgelehnt, was zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen führte. Von den Parteien wurde der RR nur von den Sozialdemokraten (SPD) und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) unterstützt. Seit 1925 gab der RR eine eigene Zeitschrift unter dem Titel "Die Justiz. Zeitschrift für Erneuerung des Deutschen Rechtswesens" heraus.
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 kam das Ende des RR. Gegen seine Mitglieder wurde mit Entlassungen und Versetzungen vorgegangen, prominente Mitglieder mussten ins Exil gehen oder wurden in Konzentrationslagern interniert.
Literatur
SCHULZ, Birger, Der Republikanische Richterbund (1921-1933) (Rechtshistorische Reihe
21), Frankfurt am Main / Bern 1982.