Mitglieder der Reichsregierungen des Kaiserreichs, die vor der Übernahme des Regierungsamts Mitglieder des Reichstags waren

Nach Artikel 9 der Verfassung des Deutschen Reichs mussten Mitglieder des Reichstags ihr Mandat bei der Übernahme von Regierungspositionen niederlegen.
Otto Graf zu Stolberg-Wernigerode (1837-1896) war unter Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck von 1878-1881 Vizekanzler des Deutschen Reichs. Bis zur Übernahme dieses Regierungsamts war er seit 1871 Mitglied des Reichstags für die Deutsche Reichspartei.
Carl Heinrich von Boetticher (1833-1907) folgte Otto Graf von Stolberg-Wernigerode 1881 als Vizekanzler nach und wurde Staatssekretär im Reichsamt des Innern. Er blieb auch nach dem Rücktritt Bismarcks als Reichskanzler 1890 unter den neuen Reichskanzlern Leo von Caprivi (1831-1899) und Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1819-1901) bis 1897 im Amt. Boetticher war 1878 für die Deutsche Reichspartei in den Reichstag gewählt worden.
Helmuth Freiherr von Maltzahn (1840-1923) war von 1888-1892 unter den Reichskanzlern Bismarck und Caprivi Staatssekretär im Reichsschatzamt. Er war seit 1871 für die Konservative Fraktion, ab 1878 für die Deutsch-Konservativen im Reichstag.
Literatur
Datenbank der deutschen Parlamentsabgeordneten, in: www.reichstag-abgeordnetendatenbank.de (Letzter Zugriff am: 14.09.2008).
SPULER, Bertold (Bearb.), Regenten und Regierungen der Welt, Bd. 3,2, Würzburg 21962, S. 102-107.
Empfohlene Zitierweise
Mitglieder der Reichsregierungen des Kaiserreichs, die vor der Übernahme des Regierungsamts Mitglieder des Reichstags waren, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 18069, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/18069. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 24.03.2010.
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