Reskript

Ein Reskript (rescriptum) ist eine „auf Bitte oder Antrag hin gegebene schriftliche Bescheid einer Behörde, wodurch in einem konkreten Falle eine Verfügung getroffen wird und für den Bedachten subjektives Recht geschaffen wird“ (Mörsdorf). Beispiele sind hier die Antworten auf ein Befreiungsgesuch von Ehehindernissen, Entgegnungen zu Anträgen auf Privilegien, Ablässe, Absolutionen, Begnadigungen oder Ämterverleihungen etc.
Zu differenzieren ist zwischen einem Reskript im engeren und weiteren Sinne. Ersteres ist ein „auf Bitte oder Antrag in kurzer Form ergehender schriftlicher Bescheid einer Behörde“ (Mörsdorf), der sich in den Antrag mit der Deskription des Sachverhaltes, die Entscheidungsgründe und die Verfügung aufgliedert. Letzteres ist dagegen jedwede auf Antrag, Bericht, Bitte oder Antrag gegebene schriftliche Antwort einer Behörde, ohne dass dabei auf eine spezifische Erledigungsform wie Bulle, Breve oder Reskript im engeren Sinne, Rücksicht genommen würde.
Gnadenreskripte enthalten Gunsterweise und sind Akte der freiwilligen Verwaltung (z. B. Begnadigung, Privileg, Dispens etc.). Justizreskripte beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten, die sie entweder entscheiden oder aber die dafür nötigen Prämissen regeln (z. B. durch Gewährung des Klagerechts). Befugt zur Ausstellung von Reskripten sind einerseits die Träger der oberhirtlichen Gewalt, also der Papst und die Oberhirten, andererseits die für die Verwaltung und Gerichtsbarkeit eingesetzten Organe, wie z. B. die römischen Kongregationen oder die Apostolische Signatur (vgl. cann. 36-38 CIC/1917).
Quellen
1917 Codex Iuris Canonicis, cann. 36-38, in: www.jgray.org (Letzter Zugriff am: 14.06.2016).
Codex Iuris Senior, cann. 36-38, in: www.catho.org (Letzter Zugriff am: 14.06.2016).
GASPARRI, Pietro (Hg.), Codex Iuris Canonici Pii X Pontificis Maximi iussu digestus, Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus, Rom 1917, cann. 36-38, in: www.archive.org (Letzter Zugriff am: 14.06.2016).
Literatur
EICHMANN, Eduard / MÖRSDORF, Klaus, Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici, Bd. 1: Einleitung, Allgemeiner Teil und Personenrecht, München / Paderborn / Wien 71953, S. 140-156.
Empfohlene Zitierweise
Reskript, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 18174, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/18174. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 20.12.2011, letzte Änderung am 24.06.2016.
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