TEI-P5
Mit dem Tod des Kölner Erzbischofs Felix von Hartmann am 11. November 1919
wurde erstmals nach der Promulgation der Weimarer Reichsverfassung ein Bischofsstuhl in
Deutschland vakant. Sofort erhob sich die grundlegende Frage, ob die Zirkumskriptionsbullen
des 19. Jahrhunderts – für Preußen "De salute animarum" von 1821 – mit ihrem
Besetzungsmodus der Bischofsstühle noch Gültigkeit beanspruchen konnten. Dieser sah eine
Bischofswahl durch die Domkapitel vor und konzedierte dem König bzw. der Staatsregierung ein
Ausschlussrecht von minder genehmen Kandidaten. Dem gegenüber sprach Artikel 137 der
Weimarer Verfassung der Kirche die völlige Freiheit ihrer Ämterbesetzungen zu. Um diese
Spannungen aufzulösen, bedurfte es letztlich einer neuen Vereinbarung von Kirche und Staat,
wozu die Kölner Sedisvakanz einen ersten Anstoß gab. Dieser Prozeß fand freilich erst 1929
im Preußenkonkordat seinen Abschluss.
Weil bis dahin zwischen Staat und Kirche keine einhellige Auffassung über die bleibende Gültigkeit des bisherigen Besetzungsmodus bestand, einigten sich beide Seiten auf informellem Wege auf einen Kandidaten für das wichtigste preußische (Erz-)Bistum: den Paderborner Bischof Karl Joseph Schulte. Aus einer Scheinwahl des Kölner Metropolitankapitels, das zuvor auf die Wahl des Paderborner Oberhirten verpflichtet worden war, ging Schulte am 15. Januar 1920 als Erzbischof von Köln hervor. Am 8. März wurde er von Papst Benedikt XV. im Geheimen Konsistorium präkonisiert, am 25. März erfolgte schließlich seine Inthronisation.
Derzeit entsteht am Seminar für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte eine Dissertation
über die Bischofseinsetzungen in der Weimarer Republik durch Raphael Hülsbömer, der insbesondere
die Rolle Eugenio Pacellis in den Besetzungsfällen untersucht und die vatikanischen Dokumente
sämtlicher Besetzungsfälle ausführlich auswerten wird.
Online seit 14.01.2013, letzte Änderung am 24.06.2016. Als PDF anzeigen
Besetzung des erzbischöflichen Stuhls von Köln 1920
Weil bis dahin zwischen Staat und Kirche keine einhellige Auffassung über die bleibende Gültigkeit des bisherigen Besetzungsmodus bestand, einigten sich beide Seiten auf informellem Wege auf einen Kandidaten für das wichtigste preußische (Erz-)Bistum: den Paderborner Bischof Karl Joseph Schulte. Aus einer Scheinwahl des Kölner Metropolitankapitels, das zuvor auf die Wahl des Paderborner Oberhirten verpflichtet worden war, ging Schulte am 15. Januar 1920 als Erzbischof von Köln hervor. Am 8. März wurde er von Papst Benedikt XV. im Geheimen Konsistorium präkonisiert, am 25. März erfolgte schließlich seine Inthronisation.
Literatur
GATZ, Erwin, Zum Ringen um das Bischofswahlrecht in Deutschland vom Ende der Monarchie
(1918) bis zum Abschluss des Preußischen Konkordats (1929), in: Römische Quartalschrift
für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 100 (2005), S. 97-141, hier
104-106.
HEHL, Ulrich von, Karl Joseph Schulte (1871-1941), in: GATZ, Erwin (Hg.), Die Bischöfe
der deutschsprachigen Länder 1785/1803 bis 1945. Ein biographisches Lexikon, Berlin
1983, S. 680-682.
TRIPPEN, Norbert, Das Domkapitel und die Erzbischofswahlen in Köln 1821-1929 (Bonner
Beiträge zur Kirchengeschichte 1), Köln 1972, S. 467-515.
Empfohlene Zitierweise
Besetzung des erzbischöflichen Stuhls von Köln 1920, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2118, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2118. Letzter Zugriff am: 24.05.2025.