Der Kollegialismus ist eine im 18. Jahrhundert von evangelischen Theologen und
Juristen entwickelte Theorie, um das Verhältnis zwischen Kirche auf der einen sowie Staat und
Gesellschaft auf der anderen Seite zu bestimmen. Der Kollegialismus sieht die Kirche und andere Religionsgesellschaften als
Vereinigungen an, die durch freie Übereinkunft entstanden sind (collegia aequalia). Ihnen
stünden dabei Kollegial-(Korporations-)Rechte zu, vor allem das "ius in sacra". Über dieses
übe jedoch der Staat bzw. der Landesherr als Souverän Kirchenhoheit und -aufsicht, das "ius
circa sacra", aus. Ursprünglich war der Kollegialismus als naturrechtliches und später auch
ekklesiologisches Argument für die Autonomie und Freiheit der Kirche gedacht. Als er im
19. Jahrhundert politisch-praktisch realisiert wurde, diente er jedoch auch dazu,
kollegiale Rechte der Kirchen an das landesherrliche Kirchenregiment zu
übertragen.
Literatur
KLEIN, Aloys, Kollegialismus, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 6 (1997), Sp. 176.
Empfohlene Zitierweise
Kollegialismus, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2185, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2185. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.Als PDF anzeigen