Anerkennung der nach dem Ersten Weltkrieg neu entstandenen Staaten Ostmittel- und Südosteuropas seitens des Deutschen Reichs

Der Versailler Vertrag verpflichtete das Deutsche Reich, die nach dem Ersten Weltkrieg neu entstandenen Staaten Ostmittel- und Südosteuropas anzuerkennen. Da das Reich nach seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg außenpolitisch weitgehend isoliert war, war es zudem bemüht, seine außenpolitische Handlungsfähigkeit zu vergrößern und den Einfluss Frankreichs in Mittelost- und Südosteuropa zu verringern. Dazu nahm es seit 1918 nach und nach diplomatische Beziehungen zu den Staaten auf, die in diesem Gebiet neu entstanden waren: 1918 zu Finnland, 1919 zur Tschechoslowakei und zu Ungarn, 1920 zu Polen sowie zum Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, 1921 zu Estland und zu Lettland sowie 1922 zu Litauen.
Literatur
BRINGMANN, Tobias C., Handbuch der Diplomatie 1815-1963. Auswärtige Missionschefs in Deutschland und deutsche Missionschefs im Ausland von Metternich bis Adenauer, München 2001, S. 176, 237, 250, 256, 303, 405, 410.
KRÜGER, Peter, Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985, S. 111-116.
Empfohlene Zitierweise
Anerkennung der nach dem Ersten Weltkrieg neu entstandenen Staaten Ostmittel- und Südosteuropas seitens des Deutschen Reichs, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2194, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2194. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019.
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