TEI-P5
Der Versailler Vertrag verpflichtete das Deutsche Reich, die nach dem Ersten
Weltkrieg neu entstandenen Staaten Ostmittel- und Südosteuropas anzuerkennen. Da das Reich
nach seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg außenpolitisch weitgehend isoliert war, war es
zudem bemüht, seine außenpolitische Handlungsfähigkeit zu vergrößern und den Einfluss
Frankreichs in Mittelost- und Südosteuropa zu verringern. Dazu nahm es seit 1918 nach
und nach diplomatische Beziehungen zu den Staaten auf, die in diesem Gebiet neu entstanden
waren: 1918 zu Finnland, 1919 zur Tschechoslowakei und zu Ungarn, 1920 zu Polen sowie zum
Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, 1921 zu Estland und zu Lettland sowie 1922 zu
Litauen.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
Anerkennung der nach dem Ersten Weltkrieg neu entstandenen Staaten Ostmittel- und Südosteuropas seitens des Deutschen Reichs
Literatur
BRINGMANN, Tobias C., Handbuch der Diplomatie 1815-1963. Auswärtige Missionschefs in
Deutschland und deutsche Missionschefs im Ausland von Metternich bis Adenauer, München
2001, S. 176, 237, 250, 256, 303, 405, 410.
KRÜGER, Peter, Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985,
S. 111-116.
Empfohlene Zitierweise
Anerkennung der nach dem Ersten Weltkrieg neu entstandenen Staaten Ostmittel- und Südosteuropas seitens des Deutschen Reichs, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2194, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2194. Letzter Zugriff am: 30.06.2025.