TEI-P5
"Deutschland erkennt, wie die aliierten und assoziierten Mächte es schon getan
haben, die vollständige Unabhängigkeit der Tschecho-Slowakei an, die das autonome Gebiet
der Ruthenen südlich der Karpathen mit einbegreift. Es erklärt sein Einverständnis mit der
Abgrenzung dieses Staates, wie sie durch die alliierten und assoziierten Hauptmächte und die
anderen beteiligten Staaten erfolgen wird."
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Versailler Vertrag, Artikel 081
Quellen
Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und
assoziierten Mächten. Vom 16. Juli 1919, in: Reichsgesetzblatt 1919, Nr. 140,
S. 687-1350, hier 833, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 22.12.2016).
Empfohlene Zitierweise
Versailler Vertrag, Artikel 081, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2202, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2202. Letzter Zugriff am: 04.07.2025.