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                        Im Zuge der Novemberrevolution 1918 wurde der Achtstundentag proklamiert, den die
        Arbeiterbewegung seit den 1880er Jahren gefordert hatte. Die Arbeitszeitverordnungen
        für gewerbliche Arbeiter vom 23. November 1918 sowie für Angestellte vom 18. März
        1919 bildeten zunächst für die Zeit der Demobilisierung die gesetzliche Grundlage. Aufgrund
        ökonomischer Sachzwänge bedienten sich die Demobilisierungskommissare jedoch häufig der
        ihnen verliehenen Vollmachten und erließen Ausnahmeregelungen. Die anschließende
        Inflationszeit und der zunehmende Antagonismus zwischen Gewerkschaften und Unternehmern
        erschwerten eine endgültige Regelung der Arbeitszeitfrage zusätzlich. Nachdem die
        Demobilisierungsverordnungen am 17. November 1923 ausgelaufen waren, nutzte die erste
        Reichsregierung unter Wilhelm Marx das Ermächtigungsgesetz vom 8. Dezember 1923, um mit
        der Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 einen vorläufigen Kompromiss
        zu oktroyieren. Sie hielt zwar grundsätzlich am Achtstundentag fest, ließ aber noch mehr
        Ausnahmeregelungen zu als zuvor und überließ die Arbeitszeitfrage weitgehend tariflichen
        Regelungen. Angesichts sich verschlechternder Wirtschaftsdaten kam die vierte Regierung
        Marx' den Gewerkschaften jedoch entgegen. Das Abänderungsgesetz vom 14. April 1927
        ("Arbeitszeitnotgesetz") beseitigte einige Ausnahmeregelungen sowie Straflosigkeit
        ungesetzlicher Mehrarbeit und führte einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Zuschläge
        von 25 Prozent ein. In der Weltwirtschaftskrise gab es Diskussionen, ob eine generelle
        Arbeitszeitverkürzung und die Einführung der 40-Stunden-Woche ein wirksames Mittel zur
        Bekämpfung des Massenarbeitslosigkeit wären. Sie führten aber zu keinen maßgeblichen
        gesetzlichen Neuregelungen. 
                        
                             
                        
                             
                        Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
                         
                    
    Arbeitszeitgesetzgebung in der Weimarer Republik
Literatur
FRERICH, Johannes / FREY, Martin, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in
            Deutschland, Bd. 1: Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reichs,
            München / Wien 1993, S. 188-190.
                        Empfohlene Zitierweise
Arbeitszeitgesetzgebung in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2212, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2212. Letzter Zugriff am: 31.10.2025. 
                    