Cap. 02. X. De iudiciis II, 1

Die Angabe bezieht sich auf einen Absatz in den Dekretalen Gregors IX., die zusammen mit anderen Gesetzessammlungen die Basis des kanonischen Rechts bis zum Erscheinen des CIC/1917 bildeten.
In Caput 2 des Titulus "De iudiciis" über die kirchlichen Gerichtsverfahren im II. Buch der Gregorianischen Dekretalen geht es um die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Rechtsprechung von Laien im Geltungsbereich des Kirchenrechts. In diesem Abschnitt wurde Laien die Rechtsprechung in kircheninternen Angelegenheiten untersagt. Lediglich den kirchlichen Prälaten wie (Erz-)Bischöfen, Äbten und anderen Würdenträgern wurde die Entscheidungsgewalt in rechtlichen Fragen rund um die geistlichen Güter, die sogenannten Spiritualien, zugestanden. Auch eine Übertragung dieser richterlichen Gewalt an Laien wurde untersagt.
Literatur
FRIEDBERG, Emil (Hg.), Corpus Iuris Canonici. Pars Secunda: Decretalium Collectiones, Graz 1959, Sp. 239.
Empfohlene Zitierweise
Cap. 02. X. De iudiciis II, 1, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 228, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/228. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 14.01.2013, letzte Änderung am 10.03.2014.
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