Generalsynode in Ansbach und Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern vom 1. Januar 1921

Am 10. September 1920 beschloss die Verfassunggebende außerordentliche Generalsynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern rechts des Rheins, die vom 17. August bis 12. September in Ansbach tagte, eine neue Kirchenverfassung. Ermöglicht wurde sie durch das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in Bayern nach dem Fall der Monarchie 1918. Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, der die Freiheit der Religionsgesellschaften verbürgte und dem die Artikel 17 und 18 der bayerischen Verfassung folgten, erlaubte es auch den protestantischen Kirchen, ihre Angelegenheiten erstmalig selbständig zu regeln. Zum Präsidenten der Verfassunggebenden Synode wurde der Abgeordnete der Bayerischen Volkspartei, Wilhelm Freiherr von Pechmann, gewählt. Die neue Verfassung, das weitgehend auf den Oberkonsistorialrat Karl Gebhard zurückgeht, "stellt eine synodale Verfassung mit episkopalem und konsistorialem Einschlag dar" (KNOPP, 508), in der es grundlegend darum ging, die verschiedenen Kräfte – synodale Versammlung, engeres kirchenleitendes Kollegialgremium und ein personaler, mit selbständigen Funktionen ausgestatteter Amtsträger – auszubalancieren. Neben dem Landessynodalausschuss, dem Kirchenpräsidenten und dem Landeskirchenrat (der an die Stelle des Oberkonsistoriums trat) sollte die Landessynode zukünftig eines der vier Leitungsorgane der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern sein. Die Landeskirche wurde in drei Kirchenkreise (Ansbach, Bayreuth und München) mit jeweils einem Kreisdekan an der Spitze, 67 Dekanate und 940 Pfarreien gegliedert. In besonderer Ausprägung schuf das Verfassungswerk das evangelische Bischofsamt in der Funktion des geistlichen Kirchenpräsidenten, insofern die meisten Befugnisse des früheren summus episcopus auf ihn übertragen wurden. Die Verfassung trat am 1. Januar 1921 in Kraft und blieb bis 1971 in Geltung.
Quellen
Amtsblatt für die protestantische Landeskirche in Bayern rechts des Rheins 1920, S. 413-426.
Literatur
BAIER, Helmut, Die evangelische Kirche seit 1800, in: SCHMID, Alois (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 4: Von 1800 bis zur Gegenwart, Teilbd. 2: Innere Entwicklung und kulturelles Leben, München 22007, S. 331-356, hier 339-343.
KNOPP, Günther-Michael, Das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in Bayern und die Verfassung der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern rechts des Rheins vom 10.9.1920, München 1976.
KRUK, Volkmar, Kirchliche Verfassungsgebung in der Weimarer Zeit, Bonn 1998, S. 179-246.
NICOLAISEN, Carsten, Landessynode, in: Historisches Lexikon Bayerns, in:www.historisches-lexikon-bayerns.de (Letzter Zugriff am: 07.05.2012).
SCHWARZ, Andrea, Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern, 1921, in: Historisches Lexikon Bayerns, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Letzter Zugriff am: 02.05.2012).
Empfohlene Zitierweise
Generalsynode in Ansbach und Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern vom 1. Januar 1921, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 23025, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/23025. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 14.01.2013.
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