Erlass des Fuldaer Bischofs Joseph Damian Schmidt vom 23. Juni 1927

Der Erlass des Fuldaer Bischofs Joseph Damian Schmidt vom 23. Juni 1927 regelte die Einweisung in die Pfarrbenefizien (institutio corporalis) in Übereinstimmung mit CIC/1917, can. 1443 und 1444, denen zufolge diese dem Ortsbischof bzw. einem von diesem beauftragtem Geistlichen zustand. Da die in der Diözese übliche "Vorstellung" des neuernannten Pfarrers durch den zuständigen Dechanten, die bis dahin als "institutio corporalis" angesehen worden war, fast immer nach dem tatsächlichen Amtsantritt stattfand, sollte fortan zur Vermeidung von Rechtsunklarheiten die Erklärung als "institutio corporalis" betrachtet werden, die der Generalvikar bzw. ein von diesem beauftragter Geistlicher unmittelbar nach der Leistung des Glaubensbekenntnisses an den neuernannten Pfarrer richten sollte. Daher sollte die Abnahme des Glaubensbekenntnisses im Generalvikariat an dem Datum erfolgen, an dem die Pfarrei dem Pfarrer tatsächlich qua Dekret übertragen wird. Andernfalls würde eine Dispens nötig.
Quellen
Erlass des Bischofs von Fulda vom 23. Juni 1927, in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Fulda 43 (1927), S. 57 f.
Empfohlene Zitierweise
Erlass des Fuldaer Bischofs Joseph Damian Schmidt vom 23. Juni 1927, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2312, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2312. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 20.01.2020.
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