Reichsschulausschuss

Seit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 waren die politischen Akteure darum bemüht, die in ihr formulierten Grundsätze auf dem Gebiet der Schule und der Bildung mit Hilfe gesetzlicher Bestimmungen zu verwirklichen. Arbeiteten die einzelnen Landesregierungen während der revolutionären Umbruchsphase 1918/19 noch autonom und ohne untereinander Absprachen zu treffen, beschlossen die Kultusminister der Länder und der Reichsinnenminister auf einer Konferenz vom 20. bis 22. Oktober 1919, einen Reichsschulausschuss zu errichten. Dieser bestand aus Vertretern der Unterrichtsverwaltung der deutschen Länder, des Reichsministeriums des Innern sowie kommunaler Spitzenverbände und hatte 30 Mitglieder. Der Ausschuss war an den Arbeiten an den Reichsschulgesetzentwürfen beteiligt, hatte aber nur beratende Funktion. Er tagte insgesamt sechs Mal, hinzu kamen 10 Referententagungen. Die wirtschaftliche und politische Krise der Jahre 1921 bis 1923 führte jedoch zu einem schulpolitischen Stillstand. Ein Reichsschulgesetz kam in der Weimarer Republik nicht zustande. Als Bayern im Frühjahr 1923 seine Mitarbeit im Reichsschulausschuss einstellte, wurde diese Form der Zusammenarbeit der Akteure aufgegeben.
Literatur
FÜHR, Christoph, Zur Schulpolitik der Weimarer Republik. Die Zusammenarbeit von Reich und Ländern im Reichsschulausschuß (1919-1923) und im Ausschuß für das Unterrichtswesen (1924-1933). Darstellung und Quellen, Weinheim 21972, S. 24, 107-111 et passim.
GRÜNTHAL, Günther, Reichsschulgesetz und Zentrumspartei in der Weimarer Republik (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 39), Düsseldorf 1968, S. 114.
Empfohlene Zitierweise
Reichsschulausschuss, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 24012, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/24012. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 14.01.2013, letzte Änderung am 13.06.2014.
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