Verbotene Zone für Angriffe von U-Booten
Zum 1. Februar 1917 erklärte das Deutsche Reich die Gewässer um Großbritannien und Frankreich einschließlich des Mittelmeeres zum Einsatzgebiet seiner U-Boote. Im Nordmeer wurde eine Durchgangszone für den niederländischen und skandinavischen Schiffsverkehr eingerichtet. Für den griechischen Schiffsverkehr vom Mittelmeer in den Atlantischen Ozean wurde ein 20 Meilen breiter Streifen frei gegeben. Am 24. März wurde ein Teil des Eismeers ebenfalls zum Operationsgebiet der deutschen U-Boote erklärt.
Außerhalb dieser Operationsgebiete waren Angriffe von U-Booten verboten.
Quellen
Denkschrift Matthias Erzbergers über "Allargamento delle zone di operazione dei sommergibili germanici" vom [vor 30. November 1917]; Dokument Nr. 8674.
Literatur
ROHWER, Jürgen, U-Boot-Krieg, in: HIRSCHFELD, Gerhard / KRUMEICH, Gerd / RENZ, Irina (Hg.): Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn 2009, S. 931-934.