Verbotene Zone für Angriffe von U-Booten

Am 4. Februar 1915 erklärte das Deutsche Reich die Gewässer um die britischen Inseln, in denen seine U-Boote operierten, zur Kriegszone. Nachdem deutsche U-Boote unter anderem das US-Amerikanische Handelsschiff "Lusitania" versenkt hatten, befahl Kaiser Wilhelm II. nach US-Amerikanischem Druck am 18. September des Jahres die Einstellung des U-Boot-Kriegs um die britischen Inseln.
Zum 1. Februar 1917 erklärte das Deutsche Reich die Gewässer um Großbritannien und Frankreich einschließlich des Mittelmeeres zum Einsatzgebiet seiner U-Boote. Im Nordmeer wurde eine Durchgangszone für den niederländischen und skandinavischen Schiffsverkehr eingerichtet. Für den griechischen Schiffsverkehr vom Mittelmeer in den Atlantischen Ozean wurde ein 20 Meilen breiter Streifen frei gegeben. Am 24. März wurde ein Teil des Eismeers ebenfalls zum Operationsgebiet der deutschen U-Boote erklärt.
Außerhalb dieser Operationsgebiete waren Angriffe von U-Booten verboten.
Quellen
Denkschrift Matthias Erzbergers über "Allargamento delle zone di operazione dei sommergibili germanici" vom [vor 30. November 1917]; Dokument Nr. 8674.
Literatur
ROHWER, Jürgen, U-Boot-Krieg, in: HIRSCHFELD, Gerhard / KRUMEICH, Gerd / RENZ, Irina (Hg.): Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn 2009, S. 931-934.
Empfohlene Zitierweise
Verbotene Zone für Angriffe von U-Booten, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 24049, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/24049. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 20.12.2010.
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